Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick auf meinen Vorredner will ich noch einmal klarstellen: Ja, der Luftkrieg der NATO gegen Serbien 1999 war völkerrechtswidrig, und ich persönlich hätte dem auch nie zugestimmt. Das KFOR-Mandat aber kam danach und war und ist eine internationale Sicherheitspräsenz auf der Grundlage eines geltenden UN-Mandats.
Also, halten Sie doch bitte die Dinge auseinander, damit ich das nicht jedes Mal wieder für Sie tun muss.
Heute sind noch 70 Bundeswehrsoldaten im Kosovo beratend tätig, die nur noch als Sicherheitsreserve über ein exekutives Mandat verfügen. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit mit weiterhin bestehenden Spannungen und der Gefahr ethnischer Auseinandersetzungen, und das ist in Anbetracht der politischen Lage auch nachvollziehbar.
Die politischen Fronten verlaufen inzwischen nicht mehr nur zwischen Serbien und Kosovo, sondern sie werden immer unübersichtlicher. Da finden sich die beiden Präsidenten Thaci und Vucic sowie der ehemalige US-Sondergesandte Grenell auf der einen Seite und der gestürzte Premier Kurti und die parlamentarischen Mehrheiten beider Länder auf der anderen Seite. Dabei scheint eines aber klar: Frieden und Stabilität im Kosovo wird es erst geben, wenn sich Serbien und Kosovo auf einen Grundlagenvertrag einigen, der die bilateralen Beziehungen rechtlich bindend regelt. In welcher Form sie das tun, muss am Ende Entscheidung zweier souveräner Länder sein.
Die internationale Militärpräsenz kann da nur wenig beitragen. Sie kann allenfalls daran erinnern, dass eine gewaltsame Klärung dieser Fragen jedenfalls nicht hingenommen werden würde. Das ist sicher eine wichtige und berechtigte Funktion. Trotzdem muss ich an dieser Stelle die Mandatierung von 400 Soldaten kritisieren, weil sie im Umfang nicht dem militärisch Erforderlichen entspricht. Immerhin gewähren wir als Bundestag ein Mandat, das die Bundeswehr zur Anwendung militärischer Gewalt ermächtigt. Deswegen ist es schon eine gewisse Zumutung, wenn Sie hier den fünffachen Umfang von dem beantragen, was wirklich gebraucht wird.