Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Aufrechterhaltung oder Aufhebung der sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Natürlich ist das zunächst ein gesundheitspolitisches Thema, und deswegen ist es auch gut, dass aus Sicht der Gesundheitspolitiker hier darüber gesprochen wird.
Die Frage, ob wir diese epidemische Lage aufrechterhalten oder nicht, betrifft aber nicht nur die Gesundheitspolitik, sondern sie betrifft das gesamte Parlament; denn wir haben hier am 25. März, indem wir diese Lage festgestellt haben, entschieden, der Bundesregierung besondere Rechte zu geben. Und ein Parlament, das sich selbst ernst nimmt, ein Parlament, das die Gewaltenteilung ernst nimmt, muss regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für diese Feststellung noch vorliegen.
Denn, meine Damen und Herren: Unter der Pandemie darf auch der Parlamentarismus nicht leiden. Wir waren uns hier im Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit einig über die zentralen Voraussetzungen, unter denen es besondere Rechte für die Bundesregierung geben soll: Das ist erstens eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems, und das ist zweitens eine drohende Überforderung einzelner Länder.
Gucken wir uns an, wie es mit dem öffentlichen Gesundheitssystem aussieht. Es gibt einzelne Länder, die es ganz ähnlich gemacht haben wie der Bund und eine sogenannte epidemische Lage von landesweiter Tragweite eingeführt haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das gemacht, und in Nordrhein-Westfalen läuft diese epidemische Lage von landesweiter Tragweite Mitte Juni aus. Sie ist übrigens – anders als im Bund – nicht auf ein Jahr befristet, sondern wird alle zwei Monate überprüft. Und der CDU-Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen hat am 8. Juni über die dpa gesagt, von einer Überforderung des öffentlichen Gesundheitssystems könne keine Rede sein. Ich will Ihnen was sagen: Angesichts dessen, dass ein Drittel aller Intensivbetten frei ist, hat der Mann recht.
Deswegen: Folgen Sie Herrn Laumann, und heben Sie die epidemische Lage von nationaler Tragweite auch auf Bundesebene auf!