Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit Verlaub, Herr Kollege Dahmen, aber es ist doch das Land Baden-Württemberg, das heute über seinen Gesundheitsminister angekündigt hat, dass mit der Kontaktnachverfolgung Schluss ist.
Ich verstehe das immer nicht: Wir können hier Debatten führen, wie wir wollen, je näher Wahltermine rücken, desto mehr hat man das Gefühl, dass sie in erster Linie parteipolitisch motiviert sind und dass immer nur in die Richtung argumentiert wird, die einem gerade in den Kram passt oder auch nicht in den Kram passt. Ich finde, diese Diskussionsform passt nicht zu dem Thema.
Kommen wir zur Fragestellung. Ja, am Anfang war die Feststellung der epidemischen Lage eine Notlösung. Ich kann mich an eine Debatte erinnern, in der Herr Thomae von der FDP, glaube ich, kritisiert hat: Warum ist die denn nicht definiert? – Dann haben wir ein paar Definitionen gebracht. Aber das ist nicht mehr die Lage heute. Heute ist nach § 5 Absatz 1 Satz 6 Infektionsschutzgesetz die epidemische Lage von nationaler Tragweite wie folgt definiert:
wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil 1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder 2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.
Und diese Voraussetzungen sind weiter gegeben.
Wir haben in Deutschland einen Anstieg der Zahl der Covid-19-Fälle, und zwar in allen Bundesländern. Der Anstieg ist an den entsprechenden Indikatoren messbar. Und ich bin bei Ihnen, Herr Dahmen, und bei allen anderen, auch bei Jens Spahn, wenn er sagt: Natürlich bleibt die Inzidenz ein Thema. Es geht aber auch um die Zahl der Neuinfektionen insgesamt, um den R-Wert, um die Quote der positiven PCR-Tests bezogen auf alle PCR-Tests, um die Sieben-Tage-Inzidenz, um die Zahl der Hospitalisierungen sowie um die Zahl der notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen; von den Patienten auf den Intensivstationen werden heute 47 Prozent beatmet. Und ja, in die Bewertung gehört auch, welche weiteren Effekte und Maßnahmen es im Schulbereich, im Kulturbereich, im Bereich des Handels und des Gewerbes, im Bereich des Verkehrs und im Bereich der Gastronomie gibt. – Das ist der Schlüssel, um zu begreifen, dass man die Feststellung der epidemischen Lage aufrechterhalten muss.
Aber auch dem Antrag der Grünen sind die Konsequenzen zu entnehmen, die im Mittelpunkt des Bewertungsmaßstabs stehen müssen. Sie legen dar, dass „die Hospitalisierung bedingt durch die steigende Impfquote besonders bei den vulnerablen Menschen aktuell nicht mehr in dem Ausmaß“ zunimmt, „wie dies noch in den Infektionswellen 1 bis 3 zu beobachten war“. Mit anderen Worten: Die Mechanik zwischen den Inzidenzwerten und der Hospitalisierungsquote hat sich geändert, und sie hat sich mit der Veränderung des Verhältnisses von Geimpften zu Ungeimpften in der Bevölkerung verändert. Deswegen ist der Schritt hin zur Hospitalisierung als Maßstab auch richtig. Und ja, es ist notwendig, die Inzidenz weiterhin im Blick zu haben, weil daraus – aber mit einer anderen Dynamik als bisher – Hospitalisierung folgt. Zum Vorschlag, die Maßnahmen allein an die Intensivstationsbelegung zu koppeln: Das wäre mir zu spät, weil die Intensivstationsbelegung die letzte Eskalationsstufe ist.
Man kann sich jetzt darüber streiten, ob es auch ein Weg gewesen wäre, den Ministerpräsidenten zu widersprechen und zu sagen: Eure Probleme gehen uns nichts an. Wir könnten als Deutscher Bundestag natürlich sagen: Mit Testen, Impfen und entsprechenden Einreiseregelungen können wir alle unsere Hausaufgaben machen ohne die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage. Wir können die wirtschaftlichen Hilfen ohne die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage bereitstellen. Wir können die Kosten für Ausfallbelegungen in den Krankenhäusern, in der Pflege und in der Rehabilitation übernehmen; auch dafür brauchen wir die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage nicht. Aber die Ministerpräsidenten haben uns dennoch darum gebeten, weil sie genau wissen, dass sie weiterhin Maßnahmen der Gefahrenabwehr, des Gesundheitsschutzes und der Begleitung durch die Gesundheitsämter brauchen und dass sie diese Maßnahmen, wenn sie sie nicht aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes schöpfen können, notwendigerweise erst mal einzeln durch alle 16 Länderparlamente durchbringen müssten, und das in dieser Zeit der sitzungsfreien Perioden auch in den Länderparlamenten. Deswegen finde ich, es gehört sich schon allein aus Kollegialität gegenüber den Ministerpräsidenten, zu sagen: Wenn das deren einstimmiger Wunsch ist, wenn sich vernehmen lässt, dass keine Partei dagegen votiert, dann machen – –