Herr Kollege, nachdem Ihre Kollegen beklatschen, dass Sie anderen Abgeordneten Frechheiten vorwerfen, wollen wir einmal festhalten: In Ihrem Antrag geht es nicht um das Vergabeverfahren, sondern es geht um die Auslösung von Zahlungen. Hinter den Zahlungen – das wissen Sie ganz genau – stecken Steuergelder, und da kann die Verwaltung nicht einfach hergehen und gegen die Kassenbestimmungen der Bundesverwaltung und der Haushaltsordnung verstoßen.
Die Rechnungen gehören anständig geprüft und dann zur Auszahlung angewiesen. Das ist ein Vorgang, den doch auch Sie als Vertreter der Steuerzahler nicht aufheben wollen, oder? Das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich bin bei Ihnen, wenn es darum geht, dass wir im Vergabeverfahren grundsätzlich für eine Verschlankung sorgen müssen, die insbesondere mit Automatisierung und Digitalisierung zusammengeht. Da haben Sie uns an Ihrer Seite, aber nicht mit dem Vorwurf von Frechheiten.
Meine Damen und Herren, es ist nicht zu leugnen – der Kollege hat es angesprochen –: Der Staat ist nicht immer der Schnellste beim Bezahlen der Rechnungen. Auch der Hinweis, dass viele der Beamtinnen und Beamten zurzeit im Homeoffice sind und von dort aus versuchen, die Amtsgeschäfte weiterzuführen, müssen wir in dieser Krisensituation in Rechnung stellen. Von daher: An all die stillen Verwaltungsbeamtinnen und ‑beamten ein herzlicher Dank, dass sie auch in der Krise Deutschland die Stange halten.
Lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass rein technisch in der VOB entsprechende Regelungen für Abschlagszahlungen vorgesehen sind, die die Zahlung sicherstellen, auch gegen Bürgschaftsleistungen. Wer also ganz schnell zu seinem Geld kommen muss, kann diesen Weg gehen. Die öffentliche Verwaltung ist, glaube ich, die letzte, die nicht daran mitwirken wird, dass ein Abschlag schnell ausgezahlt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Ich habe, was die Förderung, die wir in den letzten Monaten und Tagen auf den Weg gebracht haben, ein durchweg positives Feedback aus meinem Wahlkreis. Die Förderung kommt an. Die Liquiditätshilfen werden schnell und unbürokratisch über die Länderverwaltungen ausgezahlt. Die Betriebe, die von Kurzarbeit betroffen sind, können über die dortigen Mitarbeiter sehr schnell auf die entsprechenden Mittel zugreifen.
Ja, ich gebe zu: Nicht alle Gewerbe in unserem Land blicken in eine rosige Zukunft. Das gilt insbesondere für das Gastgewerbe. Wenn es jetzt zum Ende der harten Zeit einen Hoffnungsschimmer am Horizont gibt, dann müssen wir ihn nutzen. Aber wir sollten ihn nicht nutzen, um zu beklagen, was gerade vielleicht noch auf uns zurollt; vielmehr sollten wir ihn nutzen, um strukturelle Reformen anzugehen. Wir sollten uns über Digitalisierung im Bereich Vergaberecht weiter Gedanken machen, sodass wir aus dieser Krise einen Nutzen mitnehmen können; also etwas weniger jammern und etwas mehr progressives Vorgehen.
Vielen Dank, meine Damen und Herren.