Ich möchte dazu nur so viel sagen: Wir haben innerhalb der Bundesregierung eine vielschichtige Diskussion darüber geführt; die möchte ich jetzt nicht im Detail ausführen. Aber egal: Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir haben uns in der Abwägung, dass diese Regelung ein sehr tiefgreifender Eingriff in die Vertragsfreiheit ist und dass es auch Vermieter gibt, die sehr große wirtschaftliche Probleme haben, entschieden, dass wir es angesichts der anderen Unterstützungsmaßnahmen – zum Beispiel erhalten Mittelständler nicht nur Kredite, sondern durch das Programm des Wirtschaftsministers Peter Altmaier auch Zuschüsse – verantworten können, diese Maßnahme nicht zu verlängern; das sage ich aus voller Überzeugung. Mittelständische Unternehmen, die aufgrund von wirtschaftlichen Einbußen mit der Mietzahlung in Verzug geraten, können jetzt Zuschüsse beantragen. Ich glaube, das ist der mildere Eingriff in die Vertragsfreiheit. Denn ich kenne auch Vermieter, die ziemlich unruhig waren; wenn sie sechs Monate lang keine Mieteinnahmen haben, geraten sie selber in Schwierigkeiten.
In der Gesamtsumme glaube ich, dass wir durch neue Instrumente Vorsorge getroffen haben, sodass die Verlängerung nicht notwendig ist. Aber darüber gab es einen Dissens; das ist richtig.