Ich habe schon ausgeführt, dass es gerade bei dieser Regelung, durch die Betriebsschließungen zeitlich befristet erfolgen, immer Soforthilfen und Überbrückungshilfen und dass es jetzt die Hilfen gibt, die vom Finanzminister als Novemberhilfen angekündigt wurden. Es sind 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019. Ich glaube, das muss man immer deutlich machen. Deswegen ist es schon auch der Versuch, ein klares Signal zu senden: Wir wollen helfen, wir fühlen uns auch dafür verantwortlich; deswegen gibt es auch diese, wie ich finde, sehr breit angelegte Unterstützung.
Aber ich habe eben schon ausgeführt: So eine generelle Regelung ist eben nicht zielgenau, die ist nicht passgenau. Wir haben völlig unterschiedliche Situationen. Sie haben eben Vermieter, die sehr wohl planen wollen und registriert haben, dass sie für die Lage planen müssen, die es nach der Pandemie gibt, und einen guten Mieter gar nicht verlieren wollen und deswegen entgegenkommen. Deswegen glaube ich, dass so eine generelle Regelung, bei der einfach etwas in § 313 BGB hineingeschrieben wird, zu kurz gesprungen ist. Deswegen denken wir noch sehr viel intensiver darüber nach. Aber ich kann Ihnen versichern: Wir denken in diese Richtung.
Zunächst hat der Kollege Dr. Hirte, CDU/CSU, und dann der Kollege Dr. Brunner, SPD, das Wort.