Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, zu unserem Gesetzentwurf hier zu sprechen und nicht zu den Dingen, die von der Opposition gefordert werden. Aber mindestens zum Thema Vergesellschaftung, Frau Kollegin Lay, muss ich doch etwas sagen.
Wir haben im Koalitionsausschuss in der letzten Woche unter Ziffer 18 des Beschlusspapiers in der Tat das sehr klare Signal gesetzt, dass wir als Bundesgesetzgeber verhindern werden, dass private Wohnungsbestände in Deutschland verstaatlicht werden. Ich finde das richtig.
Und es ist auch notwendig, ein solches Signal zu setzen; denn, ganz maßgeblich durch Sie in Berlin getriggert, findet hier eine Diskussion über Vergesellschaftung in Berlin statt.
Wozu führt diese Diskussion? Diese Diskussion führt dazu, dass sich all diejenigen, die Geld in die Hand nehmen wollen, die bezahlbare Wohnungen in Berlin bauen wollen und damit vielen Menschen, die jetzt in Schlangen bei den Wohnungsbesichtigungen stehen, ein Dach über dem Kopf geben wollen,
sich zurückziehen, weil über ihnen das Damoklesschwert der Vergesellschaftung schwebt.
Das kann doch nicht unser Weg sein. Wir brauchen Rahmenbedingungen, dass Menschen sich angereizt fühlen, dass sie sich aufgefordert fühlen, bei uns im Land und auch in Berlin neue, bezahlbare Wohnungen zu bauen.
Wenn ihnen aber eine Verstaatlichung angedroht wird, werden sie das nicht machen. Deswegen ist es gut, dass wir als Bundesgesetzgeber ein klares Signal setzen, dass wir das in unserem Land nicht machen werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt komme ich aber zu unserem Gesetzentwurf zurück.
Wir haben im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Dingen verabredet. Das ist gut. Die Kollegin Hierl hat es gerade schon gesagt: Bezahlbares Wohnen ist eine der ganz zentralen Fragen unserer Zeit,
eine Frage, bei der die Menschen auch bis weit in die Mitte der Gesellschaft Ängste haben. Deswegen brauchen wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Da haben wir in den letzten Jahren schon sehr viel auf den Weg gebracht; das war gut, das war richtig.
Wir haben auch mit der Verlängerung der Mietpreisbremse am Anfang dieser Legislaturperiode schon Rechtssicherheit gegeben, damit die Menschen durchschnaufen können.
Jetzt stehen wir vor einer neuen Stufe. Wir haben ein neues Mietrechtspaket II zu den hier schon angesprochenen Punkten, das sich jetzt im parlamentarischen Verfahren befindet. Da müssen wir in der Tat genau hinschauen: Sind die Regelungen so gestaltet, dass wir am Ende unser Ziel erreichen? Und da gibt es viele Punkte, die man sich noch mal genau anschauen muss.
Zum Beispiel bei den Indexmieten. Wir haben miteinander im Koalitionsvertrag die Verabredung getroffen, dass wir die Indexmieten weiter regulieren. Das ist so, und daran müssen wir jetzt anknüpfen. Ich will gar nicht so sehr die Frage aufwerfen, ob der Bedarf jetzt noch besteht. Die Idee ist damals aufgekommen, weil wir sehr hohe Inflationsraten hatten; sie sind mittlerweile runtergegangen. Ich finde nur, wir müssen sehen, dass die Indexmiete in den vergangenen Jahren ein Instrument war, das sehr transparent und rechtssicher gewesen ist, das den Mieterinnen und Mietern auch Schutz gegeben hat, zum Beispiel vor Modernisierungsmieterhöhungen; eine solche Erhöhung ist mit Indexmieten nämlich nicht möglich. Deswegen müssen wir so regulieren, dass Indexmieten nicht verschwinden; denn sie haben an vielen Stellen ihre Berechtigung.
Ich würde eher die Frage stellen, welchen Anknüpfungspunkt wir eigentlich wählen: Ist es richtig, an die allgemeine Preisentwicklung anzuknüpfen? Oder ist es möglicherweise sinnvoll, an die Baukosten anzuknüpfen und sich daran zu orientieren, welche Mietsteigerungen am Ende möglich sind?
Ein Punkt, der mir wichtig ist, ist die Schonfristregelung. Hier ist gerade davon gesprochen worden, dass wir Mieterinnen und Mietern eine zweite Chance ermöglichen wollen. Ja, natürlich gibt es immer Fälle, in denen Menschen durch unvorhergesehene wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Miete zu zahlen. Dafür muss man Regelungen finden. Dafür hat das Gesetz heute schon eine Regelung gefunden: Wenn man fristlos gekündigt wird, weil man zwei Mieten im Rückstand ist, wird die Kündigung, wenn die Miete nachgezahlt wird, wieder aufgehoben.
Jetzt geht es um die Frage: Übertragen wir das auf die ordentliche Kündigung? Und dazu haben wir verabredet, dass wir das machen wollen. Ich würde aber schon dafür werben wollen, dass wir berücksichtigen, was eine Mietzahlung ist: Sie ist die Hauptleistungspflicht eines Vertrages. Eine Nichtzahlung der Miete ist ein Verstoß gegen die Hauptleistungspflicht.
Weil das so ist und weil viele Vermieterinnen und Vermieter – wir reden hier nicht über die großen Konzerne wie Vonovia, sondern wir reden über die vielen kleinen privaten Vermieter – oftmals existenziell darauf angewiesen sind, dass sie ihre Mietzahlungen bekommen – um Kredite zu bedienen, aber manchmal auch, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren –,
finde ich, dass diese Schonfristregelung – also dass auch eine ordentliche Kündigung beseitigt wird, wenn man die Miete nachzahlt – die absolute Ausnahme bleiben muss. Das haben wir im Koalitionsvertrag so miteinander verabredet.
Wir haben gesagt: Es soll ein Härtefall sein, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Und da muss ich auch tatsächlich sagen: Darüber müssen wir im parlamentarischen Verfahren, Frau Ministerin, noch einmal sprechen. Ich sehe nicht, dass diese Regelung, die ja generell gilt, tatsächlich als Härtefallregelung ausgestaltet ist. Ich persönlich finde: Wann ist es ein Härtefall? Wenn Obdachlosigkeit droht. In welchen Gebieten droht Obdachlosigkeit? Dort, wo ich nicht auf eine andere Wohnung ausweichen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ich meine Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt habe. Da kann ich in der Tat nicht so schnell an der nächsten Straßenecke eine neue Wohnung finden. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir den Anwendungsbereich bei der Schonfristregelung auf angespannte Wohnungsmärkte begrenzen. Das würde jedenfalls unseren Verabredungen im Koalitionsvertrag entsprechen, meine Damen und Herren.
Ich will noch einen letzten Punkt nennen: die Kurzzeitvermietung. Da ist glücklicherweise auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf noch einiges passiert. Wir haben jetzt die Regelung: grundsätzlich sechs Monate Befristung, eine Verlängerung um zwei Monate ist möglich. Ich will aber schon noch mal die Frage in den Raum stellen, ob es richtig ist, bei so einer starren, unflexiblen Regelung mit festen Monatszahlen festzuhalten.
Wenn jemand kurzzeitig eine Wohnung braucht, weil er zum Beispiel für zwei Semester zum Studieren in eine andere Stadt ziehen muss oder weil er beruflich bedingt an einem Projekt mitarbeitet, dann kommt es doch nicht so sehr auf die starre Monatszahl an, sondern darauf, ob er einen Bedarf für die kurzzeitige Anmietung einer in aller Regel möblierten Wohnung hat. Deswegen würde ich dafür plädieren, dass wir da noch mal gucken, ob wir eine flexible Regelung finden, die sich klar am Bedarf orientiert. Denn es gibt diesen Bedarf, –