Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit über einem Jahr verfolgt die Bundesregierung mit dem sogenannten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz eine Reihe von Zielen, die hier im Hause eine große Mehrheit finden würden. Wir alle hier wollen die Qualität der außerklinischen Intensivpflege verbessern. Wir alle hier wollen die kriminellen Machenschaften einiger endlich unterbinden. Wir alle wollen die Potenziale der Beatmungsentwöhnung ausschöpfen; denn wir wissen, was das für eine Verbesserung, einen Zugewinn an Lebensqualität bedeutet. Auch falls es keiner Verbesserung bedürfte, würden die Regelungen im Bereich der Rehabilitation auf Zustimmung treffen.
All das hätten wir hier vor Monaten beschließen können. Deswegen ist die Frage, Herr Minister Spahn: Warum haben Sie das nicht getan?
Diese Frage stelle ich hier, weil die in dem Gesetz enthaltenen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege von Anfang an in eklatantem Widerspruch zu den Selbstbestimmungsrechten der betroffenen Menschen und zur UN-Behindertenrechtskonvention standen.
Sie haben nicht auf den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Dusel, gehört. Sie haben nicht auf die Petitionen und auf die Proteste gehört. Sie haben nicht auf die Anhörung im Bundestag gehört. Nach einem Jahr intensivster Diskussionen haben Sie sich erst in dieser Woche am Dienstag, wahrscheinlich auf Druck der SPD, zu Änderungen hinreißen lassen. Aber auch damit ist für uns keine Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen gegeben, auch damit keine Garantie, dass selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause weiter möglich ist. Darum muss es uns allen doch gehen, meine Damen und Herren.