Das ist klar. – Wir haben den erwähnten Erfolg im letzten Jahr erzielt. Meine Damen und Herren, wir dürfen ihn nicht einfach so preisgeben. Auch die Bundesregierung erkennt – das ist erst mal der richtige Schritt – diese idealerweise bahnbrechende Wirkung des EuGH-Urteils. Aber wir müssen unglaublich aufpassen, dass wir mit der Unterstützung der EEG-Umlage aus allgemeinen Mitteln das EEG-Regime beihilferechtlich nicht dauerhaft infizieren.
Deswegen müssen wir auf diesen wichtigen Punkt, der zugegebenermaßen eine sehr fachliche Diskussion erfordert, besonderes Augenmerk legen. Wenn das passiert, was ich beschrieben habe, hat das möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland. Das wäre von uns in der gerade angesprochenen krisenhaften Situation überhaupt nicht zu vertreten.
Wir müssen vielmehr Industriepolitik in unserem Land beflügeln. Das kann nur funktionieren, indem wir uns Handlungsspielräume auch in der Energiepolitik erhalten.
Im Übrigen – das ist der zweite Aspekt – darf es nicht zu einer Mittelkonkurrenz kommen. Es darf nicht passieren, dass wir durch die Verwendung von EKF-Mitteln für die EEG-Umlage andere wichtige Vorhaben, die mit EKF-Mitteln refinanziert sind, gefährden. Ich nenne Ihnen als Beispiele die Energieeffizienz und das große Thema „erneuerbare Wärme“, das in der Koalition zugegebenermaßen auch nicht vollkommen unumstritten ist. Wir wünschen uns da durchaus etwas mehr Bewegung von unserem Koalitionspartner,
um beispielsweise erneuerbare Wärme aus Biomasse künftig noch stärker zu ermöglichen. Wir müssen allerdings auch die Frage der Wasserstoffgesellschaft in den Blick nehmen. Auch das ist ein Thema, das gegebenenfalls beihilferechtlich besonders schwierig zu handhaben sein wird. Die Reallabore der Energiewende will, ehrlich gesagt, niemand wirklich gefährden.
Das zentrale Problem ist allerdings nicht – ich will keinesfalls falsch verstanden werden – diese Verordnung. Ich habe gesagt, dass wir da einige problematische Ansatzpunkte sehen. Wir müssen das Problem allerdings viel mehr grundsätzlich angehen. Das heißt, wir müssen uns um das beihilferechtliche Regelwerk kümmern. Wir müssen darauf achten, dass uns das Beihilferecht der EU, insbesondere bei den Fragen einer ambitionierten Industriepolitik, einer nachhaltigen, klugen und klimaschützenden Energiepolitik, nicht viel zu enge Fesseln anlegt. Anders kann es uns nämlich nicht gelingen, beispielsweise die Bereiche Verkehr, Wärme, Energieindustrie zu dekarbonisieren. Wir brauchen Gestaltungsspielraum. Den dürfen wir mit den Maßnahmen, wie wir sie heute vielleicht andeuten, keinesfalls gefährden.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich an die Bundesregierung zu wenden, und die Erwartung insbesondere der Unionsfraktion deutlich herausstellen, dass wir uns wünschen, dass Sie sich umgehend an die Arbeit machen, die Handhabung der EEG-Umlage so auszuformen, dass wir eine beihilferechtskonforme Senkung haben, dass wir nicht gleichzeitig das gesamte EEG-Regime beihilferechtlich infizieren, dass wir die Spielräume für eine industriefreundliche und umweltfreundliche Energiepolitik haben und dass wir – das wird auf jeden Fall erreicht – die Akzeptanz für die Energiewende nicht verspielen. Wir bremsen mit der heute zu beschließenden Maßnahme den Stromkostenanstieg. Wir verkehren die Entwicklung der EEG-Umlage ins Gegenteil; sie wird sinken. Das ist im Grundsatz eine richtige Maßnahme. Sie muss dann auch konsequent richtig zu Ende geführt werden.
Vielen Dank.