Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute eine Verordnung der Bundesregierung, die dazu dient, dass wir Haushaltsmittel dafür verwenden, den Anstieg der EEG-Umlage pro Kilowattstunde abzubremsen und tatsächlich auch ins Gegenteil umzukehren.
Meine Damen und Herren, wir verwenden dafür auch Mittel aus dem Energie- und Klimafonds. Dieses Ansinnen ist nach meiner Überzeugung und nach der Überzeugung unserer Fraktion, der Unionsfraktion, vollkommen richtig; denn wir wollen die privaten Haushalte gerade in dieser schwierigen Zeit und auch die Wirtschaftsbetriebe von Stromkosten entlasten. Das ist aus meiner Sicht sehr wichtig, weil wir die Akzeptanz der Energiewende weiter befördern müssen. Wir müssen sie im Übrigen auch noch ausbauen. Dafür ist eben auch die Preisgestaltung ein wesentlicher Faktor.
Meine Damen und Herren, ich sehe allerdings diese heute vorliegende Verordnung – das will ich durchaus sagen – in zweierlei Hinsicht etwas kritisch. Wir müssen nämlich aufpassen, dass wir uns nicht ohne Not in ein beihilferechtlich stürmisches Fahrwasser begeben. Ich will Ihnen das kurz illustrieren.
Wir haben im März vergangenen Jahres einen großen Erfolg vor dem EuGH verbuchen können, als festgestellt worden ist, dass das EEG 2012 mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang steht; darüber haben wir in diesem Hause mehrfach diskutiert. Wir haben im Übrigen auch gesagt, dass das die Grundlage für eine sehr weitgehende Entbürokratisierung in diesem durchaus intensiv geregelten Bereich sein wird.
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Übrigen auch Gutachten darüber erstellen lassen und sind der festen Überzeugung – diese haben wir auch gestützt gefunden –, dass sich diese grundsätzliche Einschätzung des EuGH eben auch auf das EEG 2014 und 2017 erstreckt.