Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr geehrten Herren! Der vorliegende Entwurf ist wieder ein wunderbares Beispiel, wie über den Umweg der Europäischen Union Gesetze hierzulande implementiert werden. Gesetzgebung heißt einmal mehr, man setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um und verabschiedet sich dadurch sogleich und zugleich wieder ein Stück weit von der eigenen, nationalen Souveränität. Beides ist hier offenkundig mehrheitlich gewünscht.
Manche nennen das Demokratie, ich nenne das beschämend.
Eine weitere Schande dieser Regierung ist es, dass sie auch der freien Meinungsäußerung des eigenen Bürgers
zunehmend mit Misstrauen und Argwohn begegnet, den eigenen Bürger immer weiter einschränkt, bespitzelt und ihn letztlich zur Denunziation aufruft.
Zwei Dinge werden im Telemediengesetz maßgeblich verändert. Anbieter von Videosharingplattformen müssen fortan ein Verfahren einrichten und vorhalten, sodass Nutzer vermeintlich rechtswidrige Inhalte melden können, sie müssen ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe eingehender Beschwerden einrichten.
Wir kennen die dazugehörige Debatte bereits aus dem unseligen Zensurgesetz, Entschuldigung, aus dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Wenn die linke Tageszeitung „taz“ gesinnungssatt und diffamierungsstolz primitiven Hass und Hetze gegen unsere Polizeibeamten publiziert,
dann führt man ein Gespräch unter Demokraten, wie es die Frau Bundeskanzler gestern in der Regierungsbefragung gesagt hat. Wenn der normale Bürger sich im Netz im Ton vergreift, dann macht man es allerdings nicht so wie diese Demokraten, nein, dann wird gemeldet, denunziert und obrigkeitlich geprüft oder genauer gesagt: Man lässt melden bzw. denunzieren und lässt prüfen.
Den juristischen und bürokratischen Ärger haben, analog zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die Plattformanbieter.
Und um diese schön gängeln zu können, werden die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, ständig aktualisierte Listen der in ihrem Land beheimateten Mediendienstleister und Videosharingplattformen vorzuhalten und diese an die EU-Kommission zu übermitteln. Zwar heißt es in diesem Entwurf, dass die Behörden ein Auskunftsverlangen an die entsprechenden Anbieter versenden können – das liest sich hübsch –, daraus wird aber am Ende ein Muss werden.
Wir haben es also mit einem neuen amtlich geführten Register zu tun. Halleluja, wir haben ein weiteres Melde- und Überwachungsinstrument geschaffen. Man könnte das effiziente Gesetzgebung nennen. Es bleibt allerdings überdeutlich die Frage im Raum: Effizient für wen?
Effizient für die demokratische Meinungsfreiheit des Bürgers in den freiheitlich-demokratischen Mitgliedstaaten? Oder eher effizient für den supranationalen Überwachungsstaat?
Die Urheber dieses Änderungsgesetzes sind also die Nornen, die den Faden unserer schicksalhaften Unfreiheit spinnen, also die EU-Kommission. Die Bundesregierung unterwirft sich einmal mehr, nimmt wieder einmal Abstand von unseren nationalen Souveränitätsrechten, und das Ganze unter dem Deckmantel der für notwendig erachteten Überwachung wirtschaftlich selbständig agierender Unternehmen. Wir hatten schon einmal von „1984“ gehört.
Wissen Sie, „1984“ von Orwell war kein Roman, sondern eine Warnung.
Danke schön, meine Damen und Herren.
Dr. Petra Sitte redet jetzt für die Fraktion Die Linke.