Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! „Am Ende wird alles gut! Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.“ Dieser schöne Spruch passt, glaube ich, gut zur Debatte um das Wahlrecht. Wir diskutieren heute hier unter anderem über einen links-grün-liberalen Gemeinschaftsvorschlag, der, wie gehört, zu dem Ergebnis kommt, dass wir die Wahlkreise um 49 auf 250 reduzieren und gleichzeitig die Anzahl der Normsitze von 580 auf 630 erhöhen.
Aber wie ist die Ausgangslage? Das sage ich als jemand, der am Institut des Wahlkreises – auch im Sinne der dann vielleicht unterlegenen Kolleginnen und Kollegen – besonders hängt. Es haben sich drei Fraktionen zusammengetan, die 2017 6 von 299 Direktmandaten geholt haben; macht 0,49 Prozent. Es haben sich drei Fraktionen zusammengefunden, die insgesamt 210 Listenmandate vertreten, aber nur 6 Direktmandate; macht 2,8 Prozent. Jetzt haben wir einen Gesetzesvorschlag vorliegen, der die Parität von Liste und Direktmandat aufweicht.
Wir sollen nur noch 250 Wahlkreise haben, aber 380 festgeschriebene Listenmandate. Das geht zulasten der Wahlkreise, und man könnte es als erfolgreiches Lobbying zugunsten der eigenen Interessen werten, wenn man es denn wollte.
Wenn der Vorsitzende der Grünen, Herr Habeck, in Richtung der Kolleginnen und Kollegen der CSU von „Geiselhaftnahme“ spricht, finde ich das schon einigermaßen unanständig.
Mir hat das Zitat besonders gut gefallen: Da schreibt einer Bücher über das, was Sprache anrichten kann, und redet von „Geiselhaftnahme“.
Ich glaube, wenn man solche Begriffe verwenden möchte, kann man das höchstens in dem Zusammenhang tun, wenn man den unmittelbaren Bezug der Menschen im Wahlkreis zu ihren Abgeordneten infrage stellt.
Ich bin einer von ganz vielen in unserer Fraktion, die ein Direktmandat errungen haben. Ich habe derzeit – ich habe es noch einmal nachgeschaut – ungefähr 193 000 Wahlberechtigte. Im Wahlkreis wohnen knapp 250 000 Einwohner. Fahrzeit im Wahlkreis von Nord nach Süd – ich habe es in der letzten Debatte bereits gesagt; viele andere haben es noch viel schlimmer –: eine Stunde. Ich nehme es ernst, wenn mich jemand anspricht.
Ich fahre genauso oft wie die Kolleginnen und Kollegen, die über die Liste hierhergekommen sind; ist doch klar. Aber alle haben den Anknüpfungspunkt Wahlrecht. Jeder nimmt die Gesprächsangebote wahr.
Nur, nach Ihrem Plan haben wir demnächst 300 000 Einwohner im Wahlkreis, und es wird immer schwieriger, das direkte Gespräch zu pflegen und Bürgeranfragen zu beantworten. Ich glaube, das sollten wir in dieser Zeit so nicht tun. Es kann nicht sein, dass immer mehr Menschen über weniger Direktkandidatinnen und ‑kandidaten abstimmen. Das halte ich für falsch.
Ich frage mich auch, ob das, was Sie hier vertreten und wollen, mit dem Begriff „direkte Demokratie“ in Zusammenhang zu bringen ist. Ich habe einmal bei der Bundeszentrale für politische Bildung – ich glaube, sie ist unverdächtig – nachgelesen. Dort steht zur „direkten Demokratie“, dass die grundlegende Maxime sei, „den Volkswillen so unverfälscht wie möglich in politische Entscheidungen münden zu lassen“. Sie müssten doch eigentlich diejenigen sein, die dann hier für das Direktmandat eintreten bzw. für möglichst kleine Direktwahlkreise. Genau das tun Sie nicht. Da muss man fragen, welche Interessen dahinterstecken.
Ganz ehrlich – das wissen die Menschen da draußen auch –: Über die Direktkandidatinnen und ‑kandidaten, die sich zur Wahl stellen, kann ich mit meiner Erststimme entscheiden. Aber wie werden denn die Listen der Parteien zusammengestellt? Vielleicht nicht immer danach, wie sich die Menschen draußen entscheiden, sondern in erster Linie nach parteipolitischem Gewicht. Das ist auch vollkommen richtig. Deswegen sind wir für die Parität und das Gemeinsame, mit der paritätischen Ausrichtung Direktmandat und Listenmandat. Das ist unser Plan und unser Fahrplan, und das wollen wir auch weiter hochhalten.