Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kommen wir in die Niederungen des deutschen Steuerrechts, in die stille Erotik des deutschen Steuerrechts. Wir haben im Jahressteuergesetz eine Neufassung von § 8 Absatz 1 Satz 3, also die sogenannten Sachbezüge für Arbeitnehmer betreffend, beschlossen. Da geht es ja darum, dass man 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an Arbeitnehmer geben kann, wenn es zusätzlich zum Arbeitslohn geschuldet ist und sich um keine Geldleistung, sondern eine Sachleistung handelt. Wir haben damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es neuartige Produkte gibt, eben Gutscheinkarten, und haben in den Bericht des Finanzausschusses als CDU, CSU und SPD extra eingebracht, dass man eben auch diese Karten, die keine Geldauszahlungsfunktion haben, zulässt.
Jetzt gibt es einen Entwurf eines BMF-Schreibens, das in der Abstimmung ist und genau diesem gesetzgeberischen Willen widerspricht, indem diese Karten wieder ausgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass das ein Missverständnis ist, und will Sie fragen: Sie sind mit Sicherheit auch der Meinung, dass die 6,5 Millionen Nutzer dieser Karten und die 325 000 Unternehmer, die dieses Modell einsetzen, auch zukünftig Rechtssicherheit haben sollen?