Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzusagen: Wir als CDU/CSU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass multinationale und umsatzstarke Großkonzerne, dass Tech-Unternehmen wie die Googles, die Microsofts, die Amazons dieser Welt in Deutschland Steuern zahlen müssen. Wir sagen auch ganz deutlich: mehr Steuern zahlen müssen. Diese Unternehmen zahlen derzeit in Deutschland im Vergleich zu Mittelständlern, im Vergleich zu Einzelhändlern deutlich zu wenig Steuern.
Nur, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bezweifle stark, dass mit diesem Gesetz, das wir heute debattieren und verabschieden, diesem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu schaffen, entsprechend Rechnung getragen wird.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Ampelkoalition, dieses Gesetz ist schon einmal mit sehr vielen handwerklichen Fehlern in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung debattiert. Ich habe von dieser Stelle aus das offene Angebot seitens unserer Fraktion an Sie unterbreitet, dass wir gerne mit Ihnen dieses Gesetz noch besser machen wollen, dass wir mit Ihnen konstruktiv in Gespräche, in Verhandlungen eintreten wollen. Sie haben diese von uns ausgestreckte Hand negiert, weggeschlagen. Es gab kein Gesprächsangebot Ihrerseits. Was sehen wir jetzt? Der vor wenigen Tagen vorgelegte Änderungsentwurf zum Gesetzentwurf bedeutet eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum Ausgangsentwurf. Das einzig Substanzielle, was Sie mit diesem Änderungsantrag verändern, ist, dass die Bußgeldhöhe im Vergleich zum Referentenentwurf verfünffacht wird: von 50 000 Euro auf 250 000 Euro.
Herr Kollege Hartewig, Sie sagten, Sie stimmten mit großer Überzeugung als FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu.
Wenn Sie hier die Sachverständigenanhörung ernst nehmen würden und den von Ihnen benannten Sachverständigen Professor Desens ernst nehmen würden, dann dürften Sie diese Rede so nicht halten, dann dürften Sie auch dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige hat nämlich erhebliche Zweifel angemeldet, was die richtige Kompetenzgrundlage für die Richtlinie auf europäischer Ebene angeht.
Er hat nämlich deutlich gesagt, dass Artikel 50 Absatz 1 AEUV nicht die statthafte Rechtsgrundlage für die entsprechende EU-Richtlinie ist.
Des Weiteren hat er auch noch erhebliche Zweifel hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit des Umsetzungsgesetzes angemeldet.
Er hat nämlich deutlich gemacht, dass dieses Gesetz an sich der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde und es kein reines Einspruchsgesetz ist, weil es nicht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes basiert werden kann.
Also, wenn wir die Sachverständigenanhörung, die wirklich sehr instruktiv war, ernst nehmen würden, dann dürften hier seitens der Ampelkoalition solche Reden nicht gehalten werden.