Also, zunächst einmal ist es so, dass wir auf viele Weise dafür Sorge tragen wollen, dass diejenigen, die daran verdient haben, das auch wieder herausgeben müssen. Wir haben ja nicht nur über Verjährungsregelungen gesprochen und entschieden und werden das noch weiter vertiefen – da haben wir die nächste Reform bereits vor –, sondern wir haben auch gleichzeitig die Situation, dass gewissermaßen diejenigen, die selbst möglicherweise oder nachweisbar nichts gemacht haben, aber profitiert haben,
das auch herausgeben müssen. Das ist jetzt auch mit der Entscheidung des Landgerichts Köln verbunden.
Darüber hinaus müssen wir natürlich, insbesondere wenn wir genügend wissen, Konsequenzen ziehen für das, was wir dann tun, wenn wir mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten. Ich für mich habe jedenfalls in Bezug auf die von Ihnen genannte Anwaltskanzlei gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass da neue Aufträge erteilt werden.