Herr Pfeiffer, das Problem ist Folgendes: In den bisherigen Verfahren ging es immer um Fälle,
in denen die klagenden Unternehmen letztendlich deshalb geklagt haben, weil sie in Erwartung eines bestimmten Rechtszustandes eine Investition getätigt haben. Die Bürger haben hinsichtlich des Rechtszustandes dann möglicherweise anders entschieden, wie zum Beispiel in Kanada.
In Bezug auf Québec haben die Bürger gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass dort Fracking betrieben wird. – In diesem Fall hat das Unternehmen, das noch gar nicht investiert, sondern nur Probebohrungen durchgeführt hatte, dann gesagt: Jetzt können wir nicht mehr investieren, und deshalb haben wir einen Schaden, weil wir mit den künftigen Investitionen, die noch gar nicht getätigt wurden, kein Geld verdienen können.
– Doch, Herr Pfeiffer, das hat genau damit zu tun, aber wenn Sie die Antwort nicht mehr hören wollen, dann müssen Sie sich wieder setzen.
Jetzt kommen wir zu dem konkreten Beispiel: In Bezug auf Spanien stellt sich die Frage, ob die Investitionen für die Produktion, die erwartet wurde, dort schon getätigt wurden oder ob es dort um vorbereitete Dinge geht.
Wenn die Investitionen schon getätigt wurden, dann ist es, glaube ich, auch dem deutschen Unternehmen zuzumuten, vor ein spanisches Gericht zu gehen und das dort und nicht vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof einzuklagen.
Das müsste nämlich auch der Spanier tun, der dort klagt. Auch der spanische Unternehmer müsste vor sein eigenes Gericht gehen.
Meine Damen und Herren, ich hatte gerade damit begonnen, über die internationalen Strafgerichte zu reden, die ja zur Debatte stehen.
Wir brauchen keinen besonderen Rechtsschutz für Konzerne. Wir brauchen eher die Möglichkeit, Konzerne weltweit stärker zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie sich – insbesondere in den Entwicklungsländern – weder um Umweltschutz noch um soziale Standards kümmern.
Ich weiß nicht, wer sich noch an das Beispiel „Rana Plaza“ erinnert. Ich stand an der Grube, wo dieses Werk – es war eigentlich gar kein Werk, sondern ein zusammengeschusterter Bau – zusammengefallen ist und mehrere Tausend Menschen ihr Leben verloren haben. Alle Unternehmen, die daran beteiligt waren, sind davongekommen. Das waren auch deutsche Unternehmen. Deshalb sage ich Ihnen: Wir müssen dafür sorgen, dass die Unternehmen für das verantwortlich sind, was sie im Ausland treiben, zum Beispiel, welche Zulieferer sie dort haben.
Das ist bedeutend wichtiger, als es Sondergerichte für deutsche Unternehmen im Ausland sind.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Als Nächstes für Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Katharina Dröge.