Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht in unserem Gesetzentwurf darum, einen planwirtschaftlichen grünen Irrsinn zu beseitigen. Es geht um einen Grundpfeiler des Habeck’schen Wind-an-Land-Gesetzes, das Windenergieflächenbedarfsgesetz.
Dies sieht ein verpflichtendes Flächenziel von letztendlich 2 Prozent für Windvorranggebiete vor. Allein der Name: Flächenziele. Hier lässt eine Planwirtschaft grüßen, die stur Quoten erfüllt und Bedürfnisse ignoriert.
2 Prozent der Landesfläche! Nur zum Vergleich: Das ist eine größere Fläche als die gesamten noch bestehenden Industrie- und Gewerbeflächen Deutschlands. Dazu ist für diese katastrophale Umwälzung unserer Landschaft noch eine absurd kurze Frist zur Umsetzung im Gesetz implementiert. Nur bis Ende nächsten Jahres haben die Regionalen Planungsverbände Zeit, diese gewaltig großen Flächen auszuweisen. Geschieht das nicht, droht für Windgiganten eine baurechtliche Privilegierung im Außenbereich. Damit können Windindustrieanlagen bis wenige Hundert Meter an Dörfer herangebaut werden.
Und genau das ist das Perfide an der grünen Flächenvorgabe für Windflächen.
Den Kommunen wird mit dieser Frist die Pistole auf die Brust gesetzt. So werden Kommunen gezwungen, gegen den ausdrücklichen Mehrheitswillen der Bürger vor Ort zu entscheiden. Das ist absolutistischer, bevormundender und weltfremder grüner Totalitarismus.
Sie können mit Ihrer Ideologie nicht überzeugen, also wollen Sie mit Planzielen herrschen. Was für ein abstoßendes Verständnis von Demokratie!
Dieses Gesetz gehört schleunigst auf den Müllhaufen der Geschichte.
Meine Damen und Herren, die Zeit drängt; denn viele Pläne zu Windvorranggebieten werden dieser Tage schon beschlossen und veröffentlicht. Es regt sich Unmut. Allein in meinem Wahlkreis Meißen bilden sich landauf, landab Bürgerinitiativen gegen die massenhafte Errichtung von Windindustrieanlagen.
In Großenhain, Ebersbach, Lampertswalde, Röderaue, Radeburg und vielen weiteren Gemeinden formiert sich Widerstand. In vielen Gemeinden gab es teils einstimmige Ratsbeschlüsse gegen die Errichtung von Windrädern,
welche vom Landkreis kassiert werden mussten. Durch diese schweren Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung kommen viele Bürger mit einer Frage auf mich zu: Wenn Gemeinden und Städte nichts mehr entscheiden dürfen, warum gibt es sie dann noch? – Das ist eine hochbrisante Frage, die sich hier stellt. Sie sehen also: Im Land brodelt es, und zwar zu Recht.
Es gibt auch wahrlich viele Gründe, Windindustrieanlagen abzulehnen: Umweltfolgen aufgrund von giftigem Abrieb, teils ungesicherter Fundamentrückbau und nicht wiederverwertbare Baustoffe. Weiter belastet jeder Zubau dieser schwankenden Energieerzeuger unsere Volkswirtschaft wegen horrender EEG-Ausgleichszahlungen, explodierender Netzausbaukosten und immer extremerer Strombörsenpreise. Und nicht zuletzt leidet der Artenschutz aufgrund dieser Giganten. Immer mehr Vögel, Fledermäuse und Insekten fallen den Windindustrieanlagen zum Opfer. Aber ein Aspekt wird leider viel zu oft aus den Augen gelassen: der Mehrheitswille der Bürger vor Ort. Die meisten Bürger auf dem Land wollen diese Windgiganten schlicht und ergreifend nicht. Punkt!
Wie anmaßend, dann noch vorschreiben zu wollen, was Menschen ertragen sollen für diese überheblich-diktatorischen Klimaziele!
Gerade im ländlichen Raum wird der Bevölkerung etwas aufgezwungen, was ironischerweise oft rot-grüne Wähler aus der Großstadt wollen, ganz nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Doch die Bürger haben ein Recht auf den Erhalt ihrer dörflichen Landschaft. Die Bürger haben ein Recht auf ihre Heimat.
Mit der Abschaffung des WindBG bzw. der Flächenziele für Windräder werden wir dem Willen der betroffenen Bürger gerecht. Denn in einer Demokratie ist das kostbarste Gut die Mitbestimmung, vor allem die Mitbestimmung der betroffenen Bürger. Daher fordere ich Sie, vor allem die Kollegen aus der Union, auf: Schaffen Sie mit uns gemeinsam jetzt sofort dieses autoritäre Gesetz ab! Sonst ist es für viele betroffene Bürger zu spät.
Vielen Dank.