Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach Jahren der Merkel’schen Verhinderungspolitik legt die Koalition endlich einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters vor – ein Entwurf, der jetzt aber noch so viele Schlupflöcher für Lobbyisten belässt, dass er wohl wirklich nur den allerkleinsten Nenner darstellt, auf den Sie sich einigen konnten. Wir haben gehört, es soll einen Änderungsantrag geben; darauf bin ich noch gespannt.
Was aber hat den Ausschlag gegeben, dass die Union endlich ihren Widerstand gegen eine Regulierung des Lobbyismus aufgegeben hat? Der Anruf des Vorstandsvorsitzenden der DAK und des früheren CDU-MdB Andreas Storm bei Kanzleramtschef Helge Braun wegen des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes im Jahr 2018 war es offenbar nicht. Und auch der auf Video protokollierte freundschaftliche Austausch der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit dem Vorstandsvorsitzenden von Nestlé im Jahr 2019 blieb noch folgenlos.
Aber irgendwann zwischen der Causa Amthor und dem Bekanntwerden der Verbindungen der Regierung zum Wirecard-Skandal – in beiden Fällen war auch Ex-Minister und Promotionsbetrüger zu Guttenberg aktiv beteiligt – muss ein Gesinnungswandel erfolgt
und die Bereitschaft entstanden sein, zumindest einen Alibientwurf vorzulegen, und mehr haben wir bislang nicht.
Vielleicht haben aber auch die Kollegen von der Union einfach erkannt, dass eine weitere Totalverweigerung die SPD dazu bringen könnte, für eine weiter gehende Regulierung zu stimmen. Dafür gäbe es dann wohl auch eine breite Mehrheit im Hohen Hause. Denn nach ihrer eigenen früheren Positionierung können die Kollegen der SPD mit dem, was bisher vorliegt, nicht zufrieden sein. Die geäußerte Zufriedenheit des Kollegen klingt für mich nach Selbstbetrug. Ich warte auf den Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren, Lobbyismus hat einen schlechten Ruf, und das ist sowohl richtig als auch falsch. Falsch ist die grundsätzliche Verdammung jeglichen Lobbyismus; denn in einem freien Land ist auch die Vertretung und Vermarktung von Partikularinteressen zulässig. Ebenso falsch ist es, ausschließlich Lobbyismus im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen zu verurteilen und die ideologische Beeinflussung der Gesetzgebung durch sogenannte NGOs zu ignorieren. Zum Vergleich: Alleine Greenpeace Deutschland hatte 2019 über 71 Millionen Euro an Spenden vereinnahmt; damit lässt sich weit mehr Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, als es vielen Industrieverbänden möglich ist.
Nicht selten brauchen wir bei der Gesetzgebung auch die Informationsvermittlung aus dem realen Leben. Die Auswirkungen auf ganze Berufsstände oder Wirtschaftszweige können von uns nicht beurteilt werden, weil wir das Wissen des Innenlebens der entsprechenden Branchen nicht haben. Hinweise auf möglicherweise nicht gewollte Auswirkungen tragen dazu bei, dass entweder die Gesetzgebung verbessert wird, oder aber sie zwingen uns zur bewussten Entscheidung für solche Auswirkungen um höherrangiger Ziele willen.
Das Problem für die Demokratie besteht deshalb in einem Lobbyismus, der im Verborgenen tätig ist, dessen Einflussnahme auf Abgeordnete, Regierung und die Gesetzgebung als Ganzes der Bürger nicht erkennen kann. Deshalb braucht es zwingend umfassende Transparenz. Der legislative Fußabdruck des Lobbyismus muss für jeden interessierten Bürger erkennbar sein, und zwar deutlich. Das erreichen Sie mit dem bislang vorgelegten Gesetzentwurf nicht.
Wie es besser geht, zeigt unser Vorschlag; denn Transparenz wird nur hergestellt, wenn ein Lobbyregister die Kontaktaufnahme zu allen Funktionsträgern erfasst, die auf die Bundesgesetzgebung Einfluss nehmen können. Solche Funktionsträger finden sich eben nicht nur im Bundestag, sondern auch im Bundesrat, in der Bundesregierung und anderswo, was unser Entwurf berücksichtigt.
Nur indem wirklich alle Personen erfasst werden, die in irgendeiner Art und Weise die Politik des Bundes beeinflussen oder gar steuern können, ist größtmögliche Transparenz gewährleistet – nicht als Selbstzweck, sondern um der Demokratie willen. Darauf hat das deutsche Volk ein Anrecht.
Vielen Dank. Wir freuen uns auf die Beratung im Ausschuss.