Danke sehr. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 111 Abgeordnete, also fast jeder Fünfte, sitzt in diesem Haus auf einem Überhang- oder Ausgleichsmandat. Auch nach 24 Reformversuchen in 18 Legislaturperioden ist es noch immer nicht gelungen, das Element von Direktwahlen in das Leitprinzip der Verhältniswahl zu integrieren.
Viele Wahlrechtsreformgespräche in dieser Legislaturperiode verliefen in Unverbindlichkeit. Letztlich kam es, wie von den Hundert Staatsrechtslehrern befürchtet: Das Hemd der Besitzstandswahrung war Ihnen näher als der Rock des Gemeinwohls.
Nun stehen wir ein Jahr vor der nächsten Wahl – ein Zeitpunkt, ab dem, rechtlich einigermaßen gesichert, kaum noch eine echte Reform möglich ist. Deshalb ist sie auch gar nicht versucht worden. Da kommt die Regierungsmehrheit am Dienstag mit einer Drucksache um die Ecke, um sie heute in erster Lesung in 40 Minuten zu beraten: wie auf allen anderen politischen Feldern, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein zusammengenageltes Stückwerk. Von Reform kann überhaupt nicht die Rede sein.
Die 299 Wahlkreise sollen auf 280 reduziert werden. Das wollen Sie auch nicht gleich machen, sondern irgendwann mal später. Gleichzeitig soll eine Reformkommission eingesetzt werden, die hoffentlich etwas zustande bringt. Dann würden Ihre Vorschläge überhaupt nicht wirksam. Angenommen, die CSU erringt ein zusätzliches Überhangmandat gegenüber der 2017er-Wahl, so würde der gewünschte Effekt einer Verkleinerung schon allein durch dieses Ereignis konterkariert.
Dann kommt die irritierende Regelung, bis zu drei Überhangmandate pro Landesliste nicht auszugleichen. Das bedeutet: So entstehen in Zukunft wieder Überhangmandate, die der Partei, die sie erzielt, abweichend vom Verhältniswahlergebnis, zusätzliche Mandate verschafft. Dieser Vorteil gilt natürlich nur für die großen Parteien, also nur die, die Überhangmandate erzielen können. Genau das war durch die Wahlrechtsreform 2013 aus verfassungsrechtlichen Gründen abgeschafft worden.
Wieso also dieser Bocksprung rückwärts? Man darf vermuten, dass es sich um eine Lex CSU handelt. Denn: 2017 hatte die CSU durch ihre sieben Überhangmandate 108 Ausgleichsmandate ausgelöst. Das war dann den Beteiligten doch zu viel, um das so zu belassen. Wenn man drei davon nicht ausgleichsfähig macht, würde die CSU bei gleichem Wahlergebnis wie 2017 durch ihre Überhangmandate nur 62 Ausgleichsmandate auslösen. Meine Damen und Herren, das ist ein tolles reformerisches Ergebnis für einen zukünftig kleineren Bundestag!
Schließlich sollen überhängende Direktmandate Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern verdrängen. Die Rechenoperation hierzu wird kein Wähler in Deutschland je verstehen.
Der im Juli hier behandelte Vorschlag der drei kleinen Parteien war und ist keine Alternative, obwohl mit Macht beworben und medial als Großtat gepriesen. 50 Wahlkreise weniger und parallel eine Erhöhung der Sollzahl der Mandate: Das würde zwar nicht wirkungslos bleiben, aber das Kernproblem der Überhang- und Ausgleichsmandate wird überhaupt nicht gelöst.
Bleibt die echte Alternative der AfD. In keinem Bundesland dürfen Parteien mehr Direktmandate erlangen, als ihnen Listenmandate nach Zweitstimmen zustehen. Dieses Ergebnis dadurch herzustellen, dass nur die stimmstärksten Direktkandidaten zum Zuge kommen, ist demokratische Normalität, kann also schon gar nicht verfassungswidrig sein. Die überschaubare Zahl derer, die da nicht zum Zuge kommen, wird nicht bestraft, sondern nur nicht belohnt.
Bedenken Sie: Direktmandate mit lediglich relativer Mehrheit zu vergeben, ist unüblich. Im Kommunalraum ist noch niemand auf die Idee gekommen, Oberbürgermeister mit relativer Mehrheit zu wählen.
Und bedenken Sie weiter: Der durchschnittliche Listenmandatsträger hat deutlich mehr Stimmen im Rücken als der durchschnittlich direkt gewählte. Zwar hatte der Kollege Amthor an dieser Stelle das Gegenteil behauptet. Dieses war jedoch erwiesenermaßen falsch.
Wenn man also gewollt hätte, hätte man eine ordentliche Reform zur rechten Zeit hinbekommen. Man wollte jedoch nicht, und zwar alle anderen Parteien wollten nicht – mit Ausnahme der AfD.
Herzlichen Dank.