Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Analyse von Herrn Buschmann ist nichts hinzuzufügen; die ist voll und ganz richtig. Die Suggestion allerdings, als wäre das Angebot der kleinen Koalition, der Koalition der Kleinen, eine Lösung, ist völlig falsch. Das ist jetzt, glaube ich, das vierte oder fünfte Mal, dass wir über das Thema diskutieren; aber die Lösung wird dadurch natürlich nicht besser. Ich will Ihnen gleich beweisen, wie Sie die identischen Ergebnisse, die Sie nicht haben wollen, kriegen, wenn Sie Ihre Scheinlösung umsetzen.
Klar ist: Das jetzige System produziert 800 oder mehr Abgeordnete, und das will angeblich niemand. Man weiß es nicht so genau; es könnte sein, dass es vielleicht doch welche gibt, die diesen Effekt mögen.
Das liegt an systematischen Fehlern des Wahlrechts, meine Damen und Herren. Ich will es anhand eines Exempels erklären, sonst ist es zu abstrakt. Als Exempel muss man natürlich die CSU nehmen – gar keine Frage. Sie ist eine Regionalpartei, hatte bei der letzten Bundestagswahl 6,2 Prozent der Zweitstimmen; das sind 38 Prozent der Stimmen ihres Wahlgebiets. Daraus resultierend stehen ihr 39 Sitze zu. Sie hat aber alle 46 Direktmandate in Bayern gewonnen, ergo hat sie sieben Überhangmandate erzielt; das sind 15 Prozent mehr Mandate, als ihr zustehen.
So, und jetzt wollen der Teufel und die SPD und Grünen dem geltenden Wahlrecht den Prozess machen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Nein, nein, ihr müsst Verhältnisausgleich machen. – Also bekommen jetzt alle anderen Parteien 15 Prozent mehr Abgeordnete, als ihnen nach ihren Stimmzahlen zustehen. Das ist der Teufel, der in diesem System steckt. Es bringt denjenigen, die Überhangmandate erzielen, überhaupt keinen Vorteil; es vergrößert nur den Bundestag. Das sagt die Bertelsmann-Stiftung, das sagt das ifo-Institut, das sagt der Professor Meyer, den Sie sicherlich gut kennen, Herr Schneider, und den Sie in jüngeren Tagen wahrscheinlich auch noch einmal gefragt haben, wie es denn gehen könnte; zumindest habe ich das aus dem, was Sie öffentlich gesagt haben, geschlossen.
Meine Damen und Herren, damit haben wir das Problem aufgezeigt, und wir haben gezeigt, dass es systemisch ist. Ein Systemfehler ist zum einen – ich sage es mal; es ist vielleicht doch überraschend –, mit einer relativen Mehrheit einen Wahlkreis zu gewinnen. Sie würden mit einer relativen Mehrheit keinen Oberbürgermeister, keinen Landrat und schon gar nicht die Bundeskanzlerin wählen. Im letzteren Fall brauchen wir die absolute Mehrheit, in allen übrigen Fällen brauchen wir einfache Mehrheiten. Und hier reichen relative Mehrheiten mit der Folge, dass Direktbewerber, und zwar viele, mit 20, 22, 23, 25, 27 Prozent der Stimmen zum Zuge kommen, obwohl zwei Drittel der Wähler sie gar nicht gewählt haben oder sie vielleicht gar nicht mögen. Das ist keine demokratische Weihestunde.
Daraus folgt: Wir müssen es so machen, wie kluge Leute sagen. Wir haben das im November 2018 bereits vorgetragen. Wir haben dazu ein langes Konzeptpapier vorgelegt und letztes Jahr im Oktober hier eingebracht. Uns wurde gesagt, wir müssten selber alles durchformulieren, einen Gesetzentwurf erarbeiten; sonst wären wir Schluris. Nachdem wir festgestellt haben, dass die meisten Wahlrechtsreformen bisher vom Innenministerium gemacht wurden, war das also ein Scheinangriff, mit Verlaub, auch der FDP; also, das können die im Ministerium schon besser als wir. Ich denke, das Konzeptpapier ist so klar, dass man es in Gesetzesform umsetzen könnte.
Jetzt kommt die kleine Koalition oder die Koalition der Kleinen und sagt: Wir haben eine tolle Lösung. Wir kriegen das Problem des adipösen Bundestages – wie der kluge Professor Meyer immer so schön sagt – dahin gehend in den Griff, dass wir die Anzahl der Abgeordneten von heute 598 auf 630 erhöhen. Das müssen Sie erklären, wie Sie die Verkleinerung des Parlaments durch die Erhöhung der pflichtmäßigen Sitze erzeugen. Das kriegen Sie nicht hin.
Dann wollen Sie 250 Wahlkreise; das wird kompliziert, weil das gesamte Bundesgebiet neu aufgeteilt werden muss. Der kluge Professor Meyer und auch wir – weniger klug – sagen: Ohne die Anzahl der Wahlkreise zu verändern, könnten wir es jetzt noch schaffen; denn dieses Hindernis würde beseitigt sein. Deshalb haben wir, wie Sie wissen, im November den Antrag gestellt, dass die Frist zur Bewerbung für 2021, die jetzt schon läuft, verkürzt, also nach hinten geschoben wird. Dann hätten wir bis Herbst Zeit und könnten das alles ausdiskutieren.
Hinzu kommt, dass Sie, Herr Kollege Schneider – das hat mich wirklich fasziniert –, zwischendrin einmal diesen Kerngedanken hatten.
Wir haben noch einen zweiten Kerngedanken, nämlich dem Bürger das Recht zu geben, auf die Listen Einfluss zu nehmen; eine zweite oder dritte Stimme könnte beim Sortieren helfen. Dadurch begrenzen wir die Direktmandate; Sie hatten es gesagt. Das ist der Königsweg, meine Damen und Herren. Wenn irgendein Kollege von den Linken sagt, es sei verfassungswidrig, es würde jemandem etwas weggenommen, was er schon hatte, dann sagen wir: Nein, es wird niemandem etwas weggenommen. Er bekommt es nur nicht.
Im Landtagswahlrecht von Baden-Württemberg gibt es keine Landesliste,
und trotzdem haben wir eine festgesetzte Zahl, weil genau das gemacht wird –