Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht völlig verwundern, wenn ich nach drei Jahren Regierungszeit, nachdem drei Viertel dieser Regierungszeit vergangen sind, positive Bilanz ziehe für den Bundesinnenminister,
gerade für die Felder Migration und innere Sicherheit. Ich will das an ganz konkreten Punkten festmachen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz – das Stichwort ist hier heute noch gar nicht genannt worden –:
Wir haben jahrelang über ein Einwanderungsgesetz diskutiert. Wir haben jetzt eins.
Diese Regierung hat ein Einwanderungsgesetz beschlossen, und zwar ein Einwanderungsgesetz, das zielgerichtet auf die Zuwanderung von Fachkräften ausgerichtet ist. Mache kritisieren das und sagen, das sei irgendwie da oder dort ein bisschen engherzig.
An dem Beispiel IT-Spezialisten kann man sehr gut erkennen, dass es sehr pragmatisch ist. Wir verlangen nicht mal irgendeinen Bildungsabschluss, sondern einfach drei Jahre Berufserfahrung und mindestens 4 100 Euro Monatsgehalt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann man als IT-Spezialist nach Deutschland einwandern.
Nächstes Stichwort: Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Der Minister hat eben darauf hingewiesen: Über 60 Prozent derer, die zu uns kommen, haben am Ende gar keinen Bleibestatus, haben kein Schutzrecht, und das macht es eben auch erforderlich, Rückführungen durchzuführen. Da hat manches im Argen gelegen. Wir haben mit diesem Gesetz deutlich zur Verbesserung der Situation beigetragen, dass Rückführungen jetzt und demnächst effektiver stattfinden können.
Wir haben beim Staatsangehörigkeitsgesetz reformiert und nachgearbeitet. Terrorkämpfer, die im Ausland unterwegs sind und eine zweite Staatsangehörigkeit haben, denen können wir demnächst – und das ist richtig so – den deutschen Pass entziehen.