Lieber Kollege Kühn, Sie haben die Situation richtig beschrieben; sie ist sehr dramatisch. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass auch adressiert worden ist, dass das Thema der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ein großes und wichtiges Thema ist. Denn in dieser Situation gibt es eine Abweichung von dem, was in Deutschland normalerweise der Fall ist: Normalerweise schließt man in Deutschland einen Wohnungsmietvertrag auf Dauer ab; er ist eigentlich nicht kündbar. Deswegen sind wir ein Vermieterland und ein Mieterland. Der Wohngipfel bei der Bundeskanzlerin hat im Jahr 2018 beschlossen:
Der Bund strebt an, unter Einbeziehung von Ländern und Kommunen die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Ausnahmen sollen nur in Einzelfällen geltend gemacht werden dürfen.
Das stand dann auch im Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Seehofer.
Dann gab es eine Stellungnahme des Landes Baden-Württemberg vom 3. Juli 2020. Sie haben das ja richtig beschrieben, und meines Wissens stellen Sie in dem Land sogar den Ministerpräsidenten. In dieser Stellungnahme steht drin:
Einer massiven Ausweitung des Anwendungsbereichs der Umwandlungsgenehmigung bedarf es daher nicht zur Sicherstellung des notwendigen Mieterschutzes.
Jetzt gibt es Kollegen aus der Union, die per Twitter behaupten, dass Sie es geschafft hätten, dass der Umwandlungsschutz, der Schutz von Hunderttausenden von Menschen, aus dem Gesetz herausgeflogen ist. Andere sagen: Das geht zurück auf Schwarz-Grün in Baden-Württemberg. – Was sagen Sie zu dieser Unterstellung?
Danke schön.