Die Frage, ob er gegen Recht verstoßen hat – wo auch immer –, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann und auch nicht beantworten will. Das müssen diejenigen tun, die dafür zuständig sind, insbesondere die Justizbehörden. Darüber hinaus gehen wir natürlich davon aus, dass für die Zeit, die diese Verfahren dauern, Herr Assange Anspruch hat auf eine Behandlung und eine Unterbringung, die nationalem wie internationalem Recht genügen.
Heiko Maas
SPDBundesminister AA
Mittwoch, 7. Oktober 202019. Wahlperiode, 182. SitzungBefragung der Bundesregierung
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