Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und bei YouTube. Der deutsche Volkswirt und Publizist Roland Baader schrieb einmal – ich zitiere –:
Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden – von jedem, den man nicht eingeladen hat oder den man nicht willkommen heißt.
Zitat Ende.
Wenn wir heute über die Änderung des Bundesmeldegesetzes sprechen, dann müssen wir auch darüber sprechen, dass von dieser Bundesregierung niemand in Ruhe gelassen wird und dass diese Regierung vom Datenschutz für Bürger auch nicht besonders viel hält. Dieses Gesetz bedeutet nämlich einen weiteren Schritt hin zum Big-Brother-Staat und zum Überwachungsstaat mit der kompletten Erfassung sämtlicher Lebensbereiche.
Es gibt eine positive Sache: Für die Bürger wird es tatsächlich eine Erleichterung sein, wenn sie künftig nicht mehr persönlich bei den Meldebehörden vorbeikommen müssen, um den Wohnsitz an- oder abzumelden. Das soll dann bis 2022 auch endlich online gehen. Aber damit hört es mit den Vorteilen für die Bürger auch schon schnell auf. Denn die Meldedaten sind und bleiben eine riesige Datensammlung, in die der Bürger niemals eingewilligt hat und über deren Verwendung er auch kaum Kontrolle hat.
Mit dem neuen Meldegesetz wird es für die staatlichen Behörden einfacher, Daten auszutauschen und de facto eine elektronische Kartei aller Bundesbürger anzulegen. Eine ähnliche nationale Datenbank für Lichtbilder entstand schon in der letzten Legislaturperiode. Damals änderte die Große Koalition das Personalausweisgesetz und rief damit Rechtswissenschaftler und Datenschützer auf den Plan. Diese kritisierten den automatisierten Abruf der Lichtbilder aus den Ausweisen der Bürger als verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Doch die GroKo hat damit nicht genug.
Es ist nämlich der automatisierte Abruf der Daten, der überhaupt den Aufbau einer allumfassenden Datenbank ermöglicht. Mit dem neuen § 34a des Bundesmeldegesetzes wird jetzt auch der automatisierte Abruf der Meldedaten geregelt. Den Bürgern dieses Landes sei gesagt: Wenn wir Herr über unsere Daten sein wollen, dann müssen wir diese auch verteidigen.
Das bringt mich dann auch schon zum zweiten Aspekt, auf den ich gerne eingehen würde: Über die Möglichkeit zu Melderegisterauskünften müssen die Bürger es derzeit hinnehmen, dass ein jeder sich Zugang zu ihren Anschriften verschaffen darf. Das klingt jetzt erst mal banal, und jeder, der schon mal eine Forderung von einem unbekannt verzogenen Schuldner eintreiben wollte, wird auch grundsätzlich die Notwendigkeit von Auskünften aus dem Melderegister bejahen.
Aber: Kann es denn sein, dass der Staat es zulässt, dass auch sonst jeder x-beliebige Dahergelaufene meine Wohnanschrift für 6,50 Euro abfragen darf? Wir sagen dazu Nein.
Es müsste längst so sein, dass alle Bürger das Recht auf eine Auskunftssperre im Melderegister haben. Es hat bei den Personen, die öffentlich besonders exponiert sind, zwar in der Vergangenheit Verbesserungen gegeben; aber immer noch ist die Gewährung einer Auskunftssperre ein Privileg für einige wenige, und genau das sollte es nicht sein. Der Schutz der Privatsphäre eines jeden deutschen Bundesbürgers darf kein Privileg oder Luxus sein. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.
Unsere Bürger sollen nicht nur digital das Recht haben, selbst bestimmen zu können, wem sie welche Information zu welchem Zeitpunkt preisgeben. Nein, das muss auch endlich analog gelten. Es gibt ein Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Und auch wenn es für die Meldebehörden einen Mehraufwand bedeutet, wenn sie die Berechtigung von Melderegisterauskünften prüfen müssen: Unsere Privatsphäre muss uns das wert sein, gerade in diesen aufgeheizten Zeiten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.