Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Endlich kommt Schwung in die Verwaltungsmodernisierung. Wenn das Haus nicht CDU/CSU-geführt wäre, könnte man fast sagen: Es ist das Gutes-Melderegister-Gesetz;
in einem SPD-geführten Haus würde das wahrscheinlich so heißen.
Ich freue mich, dass viele Punkte vorkommen, die wir gefordert haben, und auch, dass Sie bei der Registermodernisierung und in Richtung One-Stop-Shop in der Verwaltung vorankommen: wenn Bürger Meldedaten digital abrufen und zu verschiedenen Zwecken weiternutzen können – zum Beispiel, indem sie ihre Meldebescheinigung herunterladen können und dafür nicht aufs Amt müssen –, wenn ein automatisiertes Abrufverfahren von Meldedaten zwischen den Behörden funktioniert – man spart Lebenszeit, wenn der vorausgefüllte Meldeschein beim Umzug, zum Beispiel bei mir von Mainz nach Berlin, für den Nebenwohnsitz ruckzuck kommt, anstatt dass man im Amt rumsitzen muss –, und dann auch noch gepaart mit den nötigen Protokollpflichten. Es ist gut, dass man nachgucken kann, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Wenn der Bürger diese Informationen irgendwann einsehen könnte, wäre das toll. Ja, das alles hört sich super an. Machen Sie es einfach. Im Jahr 2020 sollten wir eigentlich nicht mehr darüber sprechen müssen. Wir haben schon vor zehn Jahren über E-Government und Verwaltungsmodernisierung, also über das „Schwarzbrot“, gesprochen. Bitte bringen Sie die Maßnahmen einfach auf den Weg.
Mich beschäftigt bei dem Gesetzentwurf ein weiteres Thema, und zwar die Privilegierung der Religionsgemeinschaften. Ich meine schon, dass es hier eine Verschiebung gibt. Sie schreiben selbst – ich zitiere –: Es sollen weitere „Erleichterungen“ für „öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften“ geschaffen werden. Auf der anderen Seite haben Sie, übrigens auch im Melderecht, immer noch Hürden für Bürgerinnen und Bürger aufgebaut. Ich nenne als Beispiel die Auskunftssperren. Bezüglich der Auskunftssperren haben wir hier in diesem Haus schon darüber gesprochen, dass viele Kommunalpolitiker ein ernstes Interesse daran haben, Meldesperren eintragen zu lassen. Nach der Ermordung von Walter Lübcke sind Sie darauf auch eingegangen; passiert ist leider noch nicht so wirklich viel. Es gibt viele Politiker, auch Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker, die sich nicht mehr trauen, sich für ein Amt zur Verfügung zu stellen. Sie wollen sich nicht mehr wählen lassen, weil sie nicht die Möglichkeit haben, ihre Daten sperren zu lassen. Das wird sehr uneinheitlich gehandhabt. Das sollten Sie dringend angehen. Religionsgemeinschaften hingegen bevorzugen Sie. Die können aufgrund eines berechtigten Interesses an einer Person in Zukunft ein ganzes Bündel von Informationen abfragen, nämlich Informationen über die Person, über die kompletten Familienangehörigen, über die Kinder; übrigens auch, wenn diese nicht mehr im gleichen Haushalt leben, aber noch minderjährig sind, und auch über die Kinder des Ehepartners. Ich glaube, dass es nicht unsere Aufgabe ist, die Datenbank der Religionsgemeinschaften durch diese Auskunft strukturiert zu gestalten.
Kein anderer, der berechtigte Interessen hat, kriegt solch ein Paket an Daten zusätzlich geliefert. Das ist also eine explizite Bevorzugung. Darüber würde ich gern im weiteren Verfahren mit Ihnen sprechen. Ich freue mich auf die Beratungen, auch wenn ich sonst über dieses parlamentarische „Schwarzbrot“ rede. Sie, insbesondere Herr Lindh, haben mich für dieses Gesetz begeistert.
Das Wort hat die Kollegin Ulla Jelpke für die Fraktion Die Linke.