Danke, Herr Präsident. – Doch in Ihrem Antrag spiegelt sich wie immer in Ihren Anträgen die Regierungserfahrung und staatliche Regelungswut Ihrer Vorgängerpartei in der DDR, der SED, wider. Noch einmal für Sie: Tarifautonomie ist das in Deutschland in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verankerte Recht der Tarifpartner, Vereinbarungen frei – ich betone noch einmal: frei – von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge über Arbeitsentgelt und Arbeitszeit, abzuschließen.
Bei allem Verständnis für das Anliegen, möglichst gute Ergebnisse bei Tarifverhandlungen für Arbeitnehmer egal in welcher Branche herauszuholen: Der Staat oder in diesem Fall die Regierung hat kein Recht, sich zu positionieren, geschweige denn, in Tarifstreitigkeiten einzugreifen.
Der öffentliche Dienst hatte schon immer eine Sonderposition inne. Im Gegensatz zur freien Wirtschaft, die sich tagtäglich den Herausforderungen des Wettbewerbs stellen muss, ist der öffentliche Dienst mit seinen Dienstleistungen quasi konkurrenzlos und der verlängerte Arm des Staates, damit aber auch abhängig vom Wohlwollen der politisch Verantwortlichen.
Diese sind in den letzten Jahrzehnten nicht gerade zimperlich mit ihren Bediensteten umgesprungen. Es wurde kaputtgespart; es wurden ganze Dienstleistungsbereiche ausgelagert; es wurde sozusagen das Tafelsilber versilbert.
Diese verfehlte Politik der Regierung hat die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft ausgehöhlt und die Rahmenbedingungen geschaffen, die heute diskutiert werden.
Wenn Sie nun aber eine bestimmte Beschäftigtengruppe, die zweifellos einen hervorragenden Job abgeliefert hat – wie viele andere Berufsgruppen auch –, bei den Tarifverhandlungen bevorzugen wollen, so schaffen Sie damit eine Zweiklassengesellschaft: auf der eine Seite die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die auch in der Krise einen gesicherten Arbeitsplatz und damit auch ein verlässliches Einkommen hatten, auf der anderen Seite die Verlierer der Coronakrise: die Industriearbeiter, die mit Kurzarbeitergeld über die Runden kommen müssen, die Mitarbeiter aus der Gastronomie, die arbeitslos geworden sind,
die Hunderttausende Soloselbstständigen und Kunstschaffenden, die vor dem existenziellen Nichts stehen.
Es darf keine staatliche Bevorzugung des öffentlichen Dienstes bei Tarifverhandlungen geben. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Danke schön.