Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Demokratie lebt von Vielfalt und von breiter aktiver Beteiligung. Eine Sperrklausel sorgt regelmäßig dafür, dass gültige Stimmen einer Bundestagswahl keine Berücksichtigung finden. Auch unser Bundesverfassungsgericht zweifelt die Konformität der seit Jahren bestehenden Fünfprozenthürde erheblich an und hat mit der Festschreibung einer Hürde von 3 Prozent zu den Europawahlen eine der heutigen gesellschaftlichen wie auch politischen Entwicklung angemessene Regelung erlassen.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis oder auch der Grünenpolitiker Hans-Christian Ströbele plädieren schon lange für eine solche Absenkung und begründen dies mit unserer gewachsenen und stabilen Demokratie. Dass sie damit richtigliegen und die Furcht vor Weimarer Verhältnissen völlig unbegründet ist, beweist dieses Haus, der 19. Bundestag, gleich selbst: Auch mit derzeit sechs fraktionslosen Abgeordneten ist eine Regierungsbildung problemlos möglich gewesen, und der Parlamentsbetrieb läuft einwandfrei.
Meine Damen und Herren, im Rahmen unserer EU-Ratspräsidentschaft wäre eine entsprechende Änderung der vorliegenden Anträge nicht nur eine Angleichung der Rechtsnorm, sondern Deutschland würde zusätzlich zu seiner Vorreiterrolle in Klimaschutz und Energiewende auch ein wichtiges europäisches Zeichen zur Förderung von mehr Demokratie setzen. Weil das Ganze nur einen einzigen Satz betrifft, haben wir den entsprechenden Änderungsantrag vorbereitet, und ich möchte ihn gerne der Präsidentin geben.
Vielen Dank.