Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und liebe Zuschauer! Der 1. Deutsche Bundestag hatte 410 Mitglieder, dieser Deutsche Bundestag hat 709 Mitglieder, und wenn wir auf der Basis des geltenden Wahlrechts und bei den jetzigen Umfragelagen wählen würden, dann hätte dieser Deutsche Bundestag über 800 Mitglieder. Das sind die Bürgerinnen und Bürger nicht bereit zu akzeptieren.
Die Bürgerinnen und Bürger wollen nicht, dass dieses Parlament unbegrenzt wächst. Die Bürgerinnen und Bürger wollen nicht, dass wir uns arbeitsunfähig machen und immer teurer werden.
Das erfinde ich nicht; das wollen über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, wie eine repräsentative Umfrage von Civey zeigt. Deshalb: Wenn fast 90 Prozent der Menschen in diesem Land eine Reform des Wahlrechts wollen, verweigern Sie sich nicht länger, sondern machen Sie bitte mit, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition!
Wir haben in diesem Haus in einer ungewöhnlichen Aufstellung von der Linkspartei über die Grünen bis zur FDP einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt.
Diese ungewöhnliche Allianz war möglich, weil wir uns gegenseitig mit Respekt behandelt haben. Wenn Sie es mit den Gesprächen, die Sie hier angekündigt haben, ernst meinen,
dann kann ich Ihnen nur raten: Sie müssen in diese Gespräche mit Respekt einsteigen.
Wenn hier wieder versucht wird, eine Zweiklassengesellschaft von Abgeordneten herbeizureden, wonach die Direktgewählten die Guten und die anderen so eine Art Beifahrer sind, dann kann ich nur sagen: Das widerspricht nicht nur dem Leitbild unserer Verfassung, sondern das ist schlichtweg Unsinn.
Man kann da jetzt mit dem Kopf schütteln; ich sehe das ja. Aber ich will Sie mal mit der Wahlrechtssoziologie in Deutschland und in Ihren Wahlkreisen bekannt machen.
Es wird ja immer gesagt, es komme darauf an, dass wir das Verhältnis zwischen Wählern und Abgeordneten – Sie meinen damit immer die direkt gewählten Abgeordneten – nicht vergrößern. Daran hänge die Bürgernähe. Da ist es ja bemerkenswert, dass es schon heute extrem große Unterschiede bei der Anzahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen gibt – insbesondere übrigens in Bayern. Der Wahlkreis mit den meisten Wahlberechtigten ist der Wahlkreis 238 in Coburg, und der Wahlkreis mit den meisten Wahlberechtigten ist der Wahlkreis 243 in Fürth.
– Coburg hat die wenigsten. – Zwischen beiden Wahlkreisen haben wir einen Unterschied von fast 100 000 Wahlberechtigten. Lesen Sie es nach! Es hat Sie bislang nie interessiert, wie viele Bürger in den Wahlkreisen waren.
Die CSU hat das nie interessiert. Sie hätten bei der Bundesregierung, beim Innenminister intervenieren können. Sie haben es nie getan. Das Argument ist vorgeschoben. Das wissen Sie, und das wissen wir. Das lassen wir uns hier nicht bieten.
Das zweite Argument ist ja immer: Der direkt gewählte Abgeordnete ist mit Mehrheit gewählt und deshalb demokratisch legitimiert. – Das stimmt. Ich möchte hier auch ganz klar sagen: Ich habe Respekt vor jeder direkt gewählten Kollegin und jedem direkt gewählten Kollegen. Aber so zu tun, als ob nur diese sich Tag und Nacht für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzten, ist schlichtweg Unsinn.
Ich habe Respekt vor allen Kollegen hier im Haus, die Tag und Nacht, im Feierabend und an Wochenenden sich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.
Die Mehrheit im Wahlkreis, von der Sie immer reden – wir sind ja nicht in einem Zwei-Parteien-System, einige müssen noch umschalten; wir sind ja hier im Hause mit sieben Parteien vertreten –, ist im Regelfall eine relative Mehrheit, die sich zum Beispiel im Wahlkreis Rostock – Landkreis Rostock II schon mit 29,5 Prozent einstellt, im Wahlkreis Dresden I mit 24,6 Prozent oder im Wahlkreis Berlin-Mitte schon mit 23,5 Prozent. Ihre relative Mehrheit hat immer eine absolute Mehrheit von zum Teil über 70 Prozent gegen sich. Wo ist das denn demokratischer, als über die Liste gewählt zu werden? Den Unterschied gibt es gar nicht!
Diese Zahl zeigt auch schon – die Kollegin Haßelmann hat es angedeutet –, was die Krux an all diesen Mehrheitswahlrechtsvorschlägen ist. Das Mehrheitswahlrecht, ob verkappt als Grabenwahlrecht oder sonst wie eingeführt, führt dazu, dass kompakte Minderheiten zu relativen Mehrheiten werden können, die dann zu absoluten Mehrheiten im Parlament führen. Ein Wahlrecht, das es einer Minderheit möglich macht, über die Mehrheit zu herrschen, nenne ich undemokratisch.
Hören Sie auf, über das Mehrheitswahlrecht zu spekulieren. Das ist undemokratisch.
Ein letzter Gedanke in Richtung Bundesregierung, um sie auch noch in die Debatte einzubinden. Sie von der Bundesregierung klagen ja darüber, dass der Deutsche Bundestag Ihnen zu viele Fragen stellt und Sie damit gewissermaßen von der Arbeit abhält; jedenfalls konnte ich das den Medien entnehmen. Das ist direkte Folge der Größe dieses Deutschen Bundestages. Wenden Sie sich nicht an die Opposition mit der Klage, dass sie nicht so viele Fragen stellen soll, sondern wenden Sie sich an die Sie tragenden Fraktionen mit der Aufforderung, an einer Verkleinerung des Bundestages mitzuwirken.
Dann erledigt sich die Zahl von Anfragen von ganz alleine.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.