Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Pfändungsschutzkonto ist seit seiner Einführung ein voller Erfolg. Und auch dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz, und ich glaube – ich hoffe es zumindest –, es wird breite Zustimmung erhalten.
Rund 2,5 Millionen Menschen nutzen in Deutschland das sogenannte P-Konto. Und es gibt ihnen die Chance, einen Grundfreibetrag von knapp über 1 000 Euro, genau 1 178,59 Euro, zurückzubehalten. Das ist gut so. Das ist gut zur eigenen Lebensgestaltung. Und deswegen haben wir es auch fortgeschrieben.
Und es ist richtig, was die FDP sagt: Es hat eine Evaluation gegeben. – Es ist auch gut, dass Gesetze evaluiert werden und geschaut wird, wie die Lage ist.
Und dabei sind ganz, ganz vielfältige, Herr Kollege Straetmanns, Anregungen rausgekommen. Und diese Anregungen sind in ganz viele Punkte dieses Gesetzes auch wirklich eingeflossen. Viele sind genannt worden. Ich will mal einige nennen, die in dem ganz neuen Abschnitt der ZPO jetzt dargestellt werden.
Es gibt die Möglichkeit, größere Anschaffungen zu tätigen, indem nicht verbrauchte Guthaben über drei Monate gesammelt werden können. Das ist einmal gut für Gläubiger, weil Forderungen beglichen werden können. Man kommt so außerdem nicht in eine Spirale der Forderungen. Zum anderen können auch Anschaffungen getätigt werden, die zum Beispiel den beruflichen Fortgang und viele andere Dinge betreffen, die auch dem Schuldner dann etwas bringen.
Es geht aber auch um die Ausstellung von Bescheinigungen durch Behörden. Es war doch ein Irrsinn, dass man von Behörde zu Behörde rennen musste und teilweise keine Bescheinigungen ausgestellt kriegte. Nun müssen Bescheinigungen verpflichtend von den unterschiedlichen Behörden – hoffentlich zügig – für die entsprechenden Personen ausgestellt werden.
Es werden aber auch Fragen des Gemeinschaftskontos angesprochen. Jetzt besteht die Möglichkeit, ein eigenes separates Einzelkonto zu eröffnen. Hier gelten klare Regelungen.
All das ist gut, und damit schaffen wir Klarheit bei dem, was in der Evaluation herauskam und gefordert wurde.
– Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege Lehrieder.