Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eine überzeugte Europäerin, auch wenn die Bürokratie mir das manchmal nicht ganz leicht macht. Wenn Sie zum Beispiel ein französischer Lkw-Fahrer oder eine Lkw-Fahrerin sind und auf der anderen Seite im Saarland arbeiten, hat die deutsche Seite Ihre Fahrerqualifikation nicht anerkannt. Umgekehrt hat es Frankreich sehr wohl anerkannt, wenn ein deutscher Fahrer oder eine Fahrerin rübergefahren ist, die Fahrerlaubnis gezeigt hat und dort eine Schlüsselnummer eingetragen war. Das haben wir mit diesem Gesetz endlich beendet, nicht nur zwischen Deutschland und Frankreich, sondern auch zwischen den anderen europäischen Ländern. Jetzt wird es so sein: Egal wo ich wohne, egal wo ich arbeite, es gelten die gleichen Bedingungen, und das ist gut so.
Und – der Kollege Schiefner hat es angesprochen –: Wir haben endlich das Register. Warum brauchen wir das so dringend? Zunächst ist es wichtig für die Fahrenden. Alle fünf Jahre müssen sie fünf Module nachweisen. Für jedes Modul kriegen sie bis jetzt ein Papier, und nach fünf Jahren müssen sie alle zusammenpacken und zur Führerscheinstelle bringen. Wenn Sie sich einmal vergegenwärtigen, wie lange wir teilweise eine simple Einkaufsliste in unserer Wohnung suchen, die wir vor zehn Minuten geschrieben haben, dann wissen Sie, wie sinnvoll es ist, dass ich Dokumente, die ich vor fünf Jahren irgendwann mal nach einem Seminar gekriegt habe, jetzt nicht mehr suchen muss, sondern in einem Register finde, davon einen Auszug hole – und damit habe ich alles.
Aber es geht auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, um Missbrauch. Wir haben gehört, dass es Firmen gibt, die solche Bescheinigungen verkaufen, ohne dass die Betroffenen an einer Schulung teilgenommen haben.
Das ist gegen mein Gerechtigkeitsempfinden. Die vernünftigen Spediteure – und das ist die überwiegende Mehrheit in unserem Land –, die sich an Recht und Gesetz halten, die ihre Fahrenden zu solchen Seminaren schicken, müssen auch sicher sein, dass wir solche Regeln für alle durchsetzen. Durch dieses Register können wir die schwarzen Schafe finden. Denn wenn ein einzelner Fahrlehrer,
der keinen Schulungsraum hat, in einem Monat 1 000 Bescheinigungen ausstellt, dann wissen wir, dass da etwas faul ist. Da können wir jetzt nachforschen, und das ist sehr gut so.
Die Kollegen haben es gesagt: Wir haben einige Punkte nicht erreicht, zum Beispiel den leichteren Zugang der Fahrenden zu ihren Bescheinigungen; der Kollege von der FDP hat es angesprochen. Da hieß es: Europarecht steht dem entgegen. – Da müssen wir noch mal nacharbeiten. Genau das Gleiche gilt aber auch für Prüfungen in Fremdsprachen. Das heißt ja nicht, dass der Unterricht in einer Fremdsprache gemacht wird. Aber wenn ich sehe, dass selbst viele Muttersprachler mit Fragen in Fahrerlaubnisprüfungen Probleme haben, dann finde ich es in Ordnung, dass wenigstens die Prüfung in der Muttersprache durchgeführt werden kann. Das werden wir genauso anpacken wie das E-Learning. Das heißt, dieses wichtige Thema bleibt uns erhalten. Heute machen wir einen ersten richtigen Schritt.
Danke schön.