Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir heute über das Thema „Führerschein/Führerscheinerwerb“ reden. Das ist in der Tat ein wichtiges Thema für viele Bürgerinnen und Bürger; denn es bedeutet Freiheit, Mobilität, für manche vor allem auch Zugang zum Beruf, zu kultureller Teilhabe. Für viele, die jeden Tag auf den Führerschein angewiesen sind, ist er extrem wichtig, und auch die letzten Tage der Streiks haben gezeigt: Individuelle Mobilität ist ein hohes Gut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Führerscheinrecht, das wir im Bundestag verabschieden und mit den Ländern zusammen auf den Weg bringen müssen, ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels mit dem Europarecht. Diese Komplexität wird in dem vorliegenden Antrag nicht ganz ausgeleuchtet. Ich glaube, es lohnt sich, insbesondere das, was in Europa gerade beschlossen wurde, etwas stärker zu thematisieren. Es hätte mich interessiert, wie Ihre Meinung dazu ist. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir in Europa zu einer verhältnismäßigen Lösung gekommen sind, gerade bei den Themen „Gesundheitschecks“ und „kürzere Umtauschfristen für Inhaber älterer Führerscheine“. Es wäre sonst unverhältnismäßig gewesen, und es ist gut, dass dies in Brüssel auch wegen des Einsatzes der deutschen Bundesregierung so keine Mehrheit gefunden hat.
Positiv ist – Kollege Stein hat es erwähnt –, dass das Erfolgsmodell aus Deutschland, das begleitete Fahren, also der längere Lernzeitraum für jüngere Fahrer, jetzt auch im europäischen Recht Eingang gefunden hat. Wir hätten das gerne noch weiter ausgeweitet, auf 16 Jahre. Da war die Kommission leider kritisch. Ebenfalls positiv ist aus meiner Sicht, dass wir bei dem Führerschein der Klasse B ein Stück weit eine Verbesserung bekommen haben. Dieser ist jetzt für bis zu 4,25 Tonnen gültig, was wichtig für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge ist. Hier sind die Vorschläge der Europäischen Kommission also ein Stück weit besser geworden. Ein Stück mehr Freiheit und Teilhabe ist, glaube ich, positiv.
Wichtig ist – das ist ja eben in der Debatte angeklungen –, dass wir hier für ein hohes Niveau an Sicherheit sorgen, weil gerade die Fahranfänger – das zeigen ja die Statistiken – leider eine besonders gefährdete Gruppe sind. Deswegen muss sich natürlich auch der Fahrschulunterricht daran orientieren. Erfreulicherweise sind die Zahlen zurückgegangen; aber bei der Fahrschulausbildung muss natürlich Rücksicht darauf genommen und für eine entsprechende Qualität gesorgt werden.
Sie haben recht – Sie haben eben die Zahlen genannt –: Die Führerscheinkosten betragen derzeit im Schnitt knapp 3 000 Euro. Das ist teuer. Man darf aber nicht vergessen: Auch die Betriebskosten, die Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoffe, Räume, sind gestiegen, und auch die Fahrlehrer wollen entlohnt werden. Sie sagen auf der einen Seite, dass man im ländlichen Raum Fahrschulen braucht, fordern dann aber auf der anderen Seite weniger Fahrstunden oder zumindest, dass es billiger wird. Das ist ein Spannungsfeld, das in dem Antrag nicht ganz aufgelöst wird. Aber es stimmt: Wir müssen auf die Preise schauen. – Herr Kollege von der AfD, ich bin mal gespannt, wie Sie uns in den Beratungen im Verkehrsausschuss erklären werden, wie man den Führerschein für 50 Euro oder 50 D-Mark legal erwerben können soll.
– Ostmark; ist ja noch besser.
Insofern: Wir müssen sachlich darüber diskutieren, wie wir es schaffen, die Ausbildung besser zu machen. Dazu gehört in der Tat, digitale Elemente einzuführen, die Fahrzeugdokumente zu digitalisieren und das Monopol der Fahrerlaubnisprüfung aufzuheben. Wir wollen hierzu noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorlegen.
Ich glaube, die Digitalisierung sollten wir besser als bisher nutzen, zum Beispiel durch digitalen Unterricht in synchroner Form. Die Regelung für Simulatoren wird nicht jede Fahrschule nutzen; aber das ist eine weitere Möglichkeit und kann Fahrten ersparen. Das und auch verpflichtende und nachprüfbare Lernstandskontrollen diskutieren wir mit den Ländern. Da gibt es auch ein positives Feedback – vor allem auch für digitale Antragsverfahren. 29 Leistungen rund um den Führerschein können jetzt digital beantragt werden. Die Ersterstellung des Führerscheins, der Umtausch des Führerscheins, der Antrag für begleitetes Fahren: Das alles geht digital; das ermöglichen wir. Das müssen jetzt aber auch die Länder und Kommunen richtig umsetzen.
Das Warten auf die Fahrerlaubnisprüfung – das steht zu Recht im Antrag – ist wirklich ein Problem. Unheimlich viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen auf ihre Fahrprüfung warten. Da haben wir in der Tat ein Duopol. Deswegen haben wir auch den Ländern vorgeschlagen, hier eine Öffnung anzudenken. Ich freue mich, dass Sie das mit Ihrem Antrag aufgreifen. Leider hat die Mehrheit der Länder das abgelehnt, was hier bei vielen anscheinend noch nicht angekommen ist. Insofern: Es ist gut und richtig, dass wir weiter darüber diskutieren.
Sie sehen also, wir müssen an dem Thema gemeinsam arbeiten. Ausufernde Wartezeiten, veraltete Prozesse, kostentreibende Anforderungen: Das müssen wir angehen. Mehr Digitalisierung, frühzeitige Fahrpraxis, weniger Prüfungsstaus: Dann wird der Führerscheinerwerb besser und steht auch in einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Das werden wir gemeinsam auf den Weg bringen.