Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es mit zwei Gesetzentwürfen zu tun, die beide das Ziel haben, Taterträge von steuerrechtlich bereits verjährten Ansprüchen einzuziehen.
Das Strafgesetzbuch eröffnet die Möglichkeit, Taterträge bis zu einer Frist von 30 Jahren abzuschöpfen, es sei denn, die Verfolgung der zugrundeliegenden Straftaten sei durch Verjährung ausgeschlossen. Das galt bis vor Kurzem auch für verjährte Steueransprüche. Die Große Koalition hat versucht, dieses Problem im zweiten Corona-Steuerhilfegesetz – –
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Abg. Stephan Brandner [AfD] begibt sich ohne Mund-Nase-Bedeckung von seinem Platz weg
PVizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich: Entschuldigung. – Herr Kollege Brandner, wenn Sie rumlaufen – –
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Stephan Brandner [AfD]
– Bitte, machen Sie das.
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Zuruf von der FDP
– Bitte schön, Herr Glaser.