Hinsichtlich der bayerischen Abstandsregelung war es zunächst einmal ein Gesetzgebungsbeschluss des Deutschen Bundestages aus der vorigen Wahlperiode, der den Ländern eine Öffnungsklausel eingeräumt hat, um Abstände nach eigenem Ermessen festzulegen. Davon hat das Bundesland Bayern als einziges Gebrauch gemacht. Wir haben jetzt eine neue Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch geschrieben. Diese hat zum Ziel, dass die Länder wiederum über Abstände entscheiden können. Das bedeutet, dass die Debatte dann im Bayerischen Landtag und von der Bayerischen Staatsregierung zu führen ist. Wir greifen dem nicht vor.
Richtig ist aber, dass wir ein Interesse daran haben, dass der Bau von Windenergieanlagen überall dort, wo er rechtlich möglich ist – auch im Süden –, stattfinden kann, wenn die Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Damit dezentralisieren wir die Stromversorgung und machen sie unabhängiger von regionalen und lokalen Wetterschwankungen. Das haben wir mit diesem Südbonus beabsichtigt. Ich bin überzeugt, dass er auch wirken wird.
Wir sehen übrigens jetzt schon in den Ausschreibungen, dass die Zahl der Gebote für Windenergie steigt und auch in anderen Bereichen ein hohes Interesse am Zubau von erneuerbaren Energien besteht.