Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Wirtschaftsminister, Ihr Haus bzw. die Regierung verpflichtet die Antragsteller von Überbrückungshilfen dazu, die Dienste eines Wirtschaftsprüfers, eines vereidigten Buchprüfers oder eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Das verursacht natürlich Mehrkosten. Nun ist es so, dass ich in harten Zeiten den Kollegen Wirtschaftsprüfern etc. diesen Umsatz natürlich gönne. Aber – diese Frage muss gestellt werden –: Inwiefern sind diese Mehrkosten dadurch gerechtfertigt, dass eine beschleunigte Abarbeitung der Anträge stattfindet, dass eine beschleunigte Zuteilung der Überbrückungshilfen stattfindet und dass sich der bürokratische Aufwand für Ihr Haus dadurch signifikant reduziert? Welche Zahlen haben Sie, um zu untermauern, dass die verpflichtende Inanspruchnahme dieser Dienste gerechtfertigt ist?