Es ist eine langjährige Staatstradition, dass solche Hilfen nie durch die Bundesregierung bundesweit administriert werden, sondern im Bedarfsfall durch die Behörden der Länder. Die Länder haben dies bei den Soforthilfen in großer Geschwindigkeit getan, aber eben auch verbunden mit der Notwendigkeit, schnell zu entscheiden und damit die Prüfung der Antragsunterlagen in vielen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Jetzt geht es um die Überbrückungshilfen, die wesentlich höher sind. Ich habe gesagt, 50 000 Euro im Monat. Das bedeutet eine Verantwortung für den Steuerzahler. Viele Länderbehörden haben sich nicht imstande gesehen, die zu erwartende Anzahl von Anträgen, konkret 125 000 für ganz Deutschland, in dieser Komplexität und in dieser Tiefe in angemessenen Zeiträumen zu prüfen.
Wir haben deshalb eine wirtschaftsfreundliche Lösung gewählt, indem wir Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, die mit diesen Firmen kooperieren und sie in vielen Fällen kennen, gebeten haben, die Unterlagen zusammenzustellen. Das hat dann ein hohes Maß an öffentlichem Glauben, und das ermöglicht es den Verwaltungen, die Leistungen dann sehr schnell auszuzahlen. Wir haben im Übrigen weit über 99 Prozent aller gestellten Anträge von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern bewilligt. Das zeigt, dass diese Art der Zusammenarbeit funktioniert. Es ist das erste Mal, dass wir eine solche Hilfe –