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185. Sitzung
Mittwoch, 28. Oktober 202019. Wahlperiode, 185. SitzungKriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straflos bleiben
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Herr Präsident! Liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Dezember letzten Jahres besuchte der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe den Internationalen Strafgerichtshof und weitere internationale Straftribunale in Den Haag. Von den Richtern und Ermittlern kommen keine belanglosen Worthülsen – wie sonst oft in der UNO –, dort wird konkret Recht gesprochen, internationales Strafrecht. Als Delegationsleiter war ich beeindruckt, wie engagiert und konzentriert schwere Verbrechen aufgearbeitet werden.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist oft die letzte Möglichkeit, Recht zu sprechen, wenn innerstaatliche Rechtsprechung versagt. Aber es muss darauf geachtet werden, dass nicht die Sieger die Geschichte schreiben oder eine Mehrheit in den Vereinten Nationen. Sieger und Besiegte sind zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie Verbrechen begangen haben,

Beifallbei der AfD

sie dürfen mit ihren Bluttaten nicht davonkommen.

Kein Gericht kann Verbrechen ungeschehen machen, kein Gericht kann Ermordete wieder zum Leben erwecken. Nur die Bestrafung der Täter kann auf Dauer Frieden schaffen, nur Recht und Gerechtigkeit schafft Frieden.

Beifallbei der AfD

Ruanda ist ein Beispiel, das Mut macht. Kabuga ist verhaftet; in Den Haag ist hart dafür gearbeitet worden. Auf der Delegationsreise haben wir Kabuga noch an erster Stelle auf den Fahndungsplakaten gesehen.

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