Danke. – Wir als SPD-Bundestagsfraktion fordern deshalb Modellversuche, durch die wir eine bessere Evidenz zu den unterschiedlichen Ansätzen bezüglich Vertrieb, Abgabe, Prävention sowie Jugend- und Gesundheitsschutz bekommen können. Zu diesen Modellprojekten gibt es auch in bayerischen Städten Stadtratsbeschlüsse. Mit CSU-Stimmen wurde beschlossen, sich diesen Modellprojekten zu öffnen. Die Kommunen denken also schon darüber nach, wie man so etwas umsetzen kann. Vielleicht ist das für einige von Ihnen ein Denkanstoß.
Die Umsetzung des Jugendschutzes ist der Grund, aus dem wir mit dem Gesetzentwurf der Grünen ein wenig hadern. Ich muss ganz offen sagen: Wie sollen wir gewährleisten, wenn wir den Eigenanbau zulassen, dass Jugendliche nicht an die Pflanzen kommen? Offen ist auch, wie die in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagene Höchstbesitzmenge von 30 Gramm mit den geplanten Vorschriften zum Eigenanbau zusammengebracht werden soll; denn eine normale Pflanze bringt, wenn sie einigermaßen gut wächst, 30 Gramm. Bei drei Pflanzen sind wir dann schon weit über dem, was Sie als Höchstmenge für den erlaubten privaten Besitz in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen. Somit ist diese Mengenangabe aus unserer Sicht ein Feigenblatt.
Diesen Widerspruch nicht aufzulösen und stattdessen zu schreiben, das BMG solle sich damit im Detail im Rahmen einer Rechtsverordnung auseinandersetzen, ist für uns ungenügend.
Wir als SPD sind grundsätzlich der Meinung: Die Stoßrichtung dieser Debatte ist vollkommen richtig; aber Entscheidungen über die Abgabe von Cannabis und den Eigenanbau sollen mit Erfahrungen untermauert werden. Vor allem soll Cannabis kontrolliert an die Gruppen abgegeben werden, die ihn haben möchten.
Vielen Dank.