Danke. – Ich habe eine Frage zum gleichen Kontext. Ich brauche aber keine Belehrung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Tatsache ist, dass diese Entscheidung einen sehr ähnlichen Sachverhalt zum Gegenstand hatte. Ich habe die Entscheidung so gelesen, dass es dabei auch um die Frage geht, ob man ganze Datensätze abfordern darf – im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität muss man sagen: ob man sie schicken darf –, ohne dass vorher eine Behörde zumindest mal geprüft hat, ob es einen Tatverdacht gibt. Hier wäre das ja nur der Social-Media-Anbieter.
Daraus ergibt sich für den Bundespräsidenten offensichtlich, dass er dieses Gesetz nicht unterzeichnet. Deshalb hat es dieses Gesetz nicht in das Gesetz- und Verordnungsblatt geschafft. Ich verstehe – das haben Sie öffentlich schon gesagt –, dass Herr Seehofer dazu jetzt eine verfassungskonforme Regelung vorlegen muss. Ich würde nur gerne von Ihnen wissen: Haben Sie die schon, und wie sieht ihr Zeitplan konkret aus? Ich bin doch sehr verwundert darüber, dass die Regierung dem Bundespräsidenten die Zusage macht, dass wir noch dieses Jahr was entscheiden werden; denn über Gesetzesänderungen entscheidet nicht die Regierung, sondern der Deutsche Bundestag. Sie machen schon munter Zusagen. Meine Sorge ist, dass Herr Seehofer jetzt blockiert und keinen verfassungskonformen Änderungsvorschlag vorlegt und es am Ende ein Hauruckverfahren im Deutschen Bundestag gibt, was ich für nicht akzeptabel halte. Wir haben nämlich schon November.