Ja, gerne. – Konkret haben Sie den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. Ich habe leider konkrete Ausführungen darüber vermisst, was beispielsweise Gesetzentwürfe gegen Islamismus und Hasskriminalität angeht, aber sei’s drum!
Der gerade erwähnte Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität liegt beim Bundespräsidenten. Nach meinen Recherchen haben die Bundespräsidenten seit 1949 bisher achtmal die Unterschrift unter ein Gesetz verweigert, das letzte Mal vor etwa 14 Jahren; ich glaube, das war Herr Köhler. Nun droht Ihrem Hass- und Hetzegesetz die Schmach, dass der Bundespräsident angekündigt hat: Das ist verfassungswidrig. – Er unterschreibt es nicht. Im Ausschuss hatten Sie Ausführungen dazu gemacht, dass im Bundesjustizministerium nur die Besten eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Warum haben Ihre hochqualifizierten Mitarbeiter im Bundesjustizministerium nicht gemerkt, dass möglicherweise Verfassungswidriges in dem Gesetz stand? Das haben sogar wir von der AfD vorher gemerkt und vorhergesagt. Wie beurteilen Sie die aus meiner Sicht weitere Schmach, über die „Der Spiegel“ am 16. Oktober berichtete, dass mit der Reparatur des völlig verunglückten Gesetzes, das Sie vorgelegt haben, nicht etwa das Bundesjustizministerium beauftragt wurde, sondern das Bundesinnenministerium?