Sie haben darauf hingewiesen – zumindest habe ich das so verstanden –, dass man das hätte absehen können, weil es um vergleichbare Sachverhalte geht. Wir haben genau deshalb versucht, durch Nennung ganz konkreter Straftatbestände eine Einschränkung vorzunehmen; es geht nicht um jede Beleidigung, sondern um eine Konzentration zum Beispiel auf Volksverhetzung. Darüber hinaus haben wir das BKA als Zentralstelle dazwischengeschaltet, bevor die Information an die Ermittlungsbehörden geht. Wir sind der Meinung gewesen: Damit können wir genau das erfüllen. – Das war die Überlegung.
Ich gehe fest davon aus – wie gesagt, ich habe mit dem Kollegen mehrfach gesprochen; ich habe auch geschrieben, wie man nachlesen kann –, dass wir schnellstmöglich einen Vorschlag vorlegen können. Sie haben natürlich völlig recht: Der Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag. – Wir sind dafür da, einen Vorschlag zu erarbeiten. Zumindest auf Arbeitsebene wird schon miteinander besprochen, wie so etwas aussehen kann.