Ja. – Frau Ministerin, Sie haben mir gerade mit Ihrer Antwort das Stichwort für die Nachfrage gegeben, nämlich dass die Schuld ja trotzdem bestehen bleibt. Das ist tatsächlich ein Problem. Hier fordern ja nun auch verschiedene Verbände – Handelsverband Deutschland, Deutscher Mieterbund, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband, also DEHOGA – etwas, was weitergeht als ein Moratorium. Sie sagen, es muss auch die Möglichkeit von Mietkürzung geben, wenn man eben aufgrund der Coronapandemie erhebliche Umsatzverluste hat und es sozusagen deshalb unzumutbar ist, die Miete zu zahlen.
Wir haben im deutschen Recht zwar § 313 BGB, Störung der Geschäftsgrundlage. Es gibt erste Urteile, wonach dieser § 313 nicht greift, mit dem Verweis darauf, dass der Mieter sozusagen das Verwendungsrisiko hat. Das heißt, hier ist de facto eine Lücke der Risikosphären. In Österreich gibt es schon seit zwei Jahrhunderten ein interessantes Modell im Zivilrecht: dass in Fällen wie einer Seuche etc. oder in einem Fall wie Corona die Mieterinnen und Mieter die Miete senken dürfen, zum Beispiel bis zu 50 Prozent. Könnten Sie sich so eine Regelung vorstellen? Denken Sie über so was nach? Haben Sie sich vielleicht mit dem österreichischen Modell beschäftigt?