Vielen Dank, Herr Kollege Möring, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade so en passant gesagt, Sie möchten nicht auf die konkrete Rechtslage eingehen. Ich finde diese aber ganz entscheidend, weil wir ja die Situation haben, dass einige Gewerbemieter auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage schon versucht haben, die Miete zu mindern oder auf Wegfall der Geschäftsgrundlage zu klagen. Das Ergebnis ist: Alle mir bekannten Urteile in dieser Sache sind zulasten der klagenden Mieterinnen und Mieter ausgegangen. Vielleicht sind Ihnen ja andere Fälle bekannt. Wenn ja, würde es mich sehr interessieren, wenn Sie die hier vortragen könnten.
Wenn dem aber so ist, dass die entsprechende Rechtsgrundlage nicht ausreichend ist, dann sagen wir hier doch faktisch, dass wir die Mieterinnen und Mieter mit ihren Problemen alleinlassen. Das heißt, sie müssen immer wieder klagen und werden immer wieder verlieren, so wie bisher die Rechtsprechung ist. Ich finde, dass wir in dieser Pandemiesituation, in der wir uns befinden und in der tatsächlich staatliche Maßnahmen für Gewerbetreibende mit Problemen geschaffen wurden, unserer Verantwortung nicht gerecht werden. Deswegen brauchen wir eine Klarstellung im Bürgerlichen Gesetzbuch, dass die Miete entsprechend gemindert werden kann oder gegebenenfalls eindeutig festgelegt wird, um wie viel die Miete gesenkt werden kann. Da würde mich Ihre Einschätzung der Rechtslage und der bisherigen Rechtsprechung tatsächlich sehr, sehr interessieren.