Hier noch mal mein Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen, um zu den Gewerbemieten zurückzukommen. – Es ist natürlich so: Gerade die Gastronomiebetriebe warten jetzt händeringend auf die Ansage, wie denn die 75 Prozent umgesetzt werden. Gleichzeitig ist es natürlich sehr gut, dass viele Vermieter gerade mit ihren Mieterinnen und Mietern im Gewerbebereich Vereinbarungen getroffen haben. Aber das trifft eben nicht für alle Gewerbetreibenden zu; denn sie haben gar keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter mit ihnen eine andere Lösung findet. Diese Betriebe stehen auch bei 75 Prozent der Einnahmen in den nächsten Monaten vor erheblichen Problemen. Es ist eben völlig unklar, wie die Pandemie sich nun weiterentwickelt.
Deswegen glaube ich schon, dass es eine Klarstellung des Gesetzgebers bei § 313 BGB braucht, sodass klar ist, dass es ein Wegfall der Geschäftsgrundlage ist, wenn behördlich angeordnet wird, dass der Laden dichtgemacht wird, dass man nicht mehr sein normales Geschäft voranbringen kann. Das ist doch eine völlige Änderung der Geschäftsgrundlage. Glauben Sie nicht, dass es hier wirklich eine Klarstellung des Gesetzgebers braucht?