Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal – wir hatten das Thema schon – wünschte ich mir, Herr Dr. Kessler, dass die Opposition ihre Forderungen anspruchsvoller begründen und vertreten würde.
Ihre Anträge sind jedenfalls altbekannte Wiedergänger. Sie machen sich ja noch nicht einmal die Mühe, auf juristische wie politische Einwände aus den letzten zehn Jahren qualifiziert einzugehen.
Ich jedenfalls würde hier gerne einmal über den Reformbedarf bei der PKV diskutieren. Sie haben ja recht: Da gibt es Reformbedarf. Da gibt es viele ältere Versicherte, die durch steigende PKV-Prämien stark belastet werden. Ich würde zum Beispiel gerne den Standardtarif wieder öffnen und im Basistarif Verbesserungen anmahnen. Ja, die Höhe der Prämien bereitet Schwierigkeiten. Ja, die ärztliche Versorgung im Basistarif ist schwierig. Aber dagegen sperrt sich nicht nur Ihre Fraktion. Sie – und das geht jetzt nicht nur an die Linke – ordnen dem politischen Ziel einer Einheitsversicherung alle Sorgen und Nöte der PKV-Versicherten schlicht unter.
Ich ganz persönlich fühle mich jedenfalls den 9 Millionen PKV-Versicherten mindestens genauso verpflichtet wie allen gesetzlich Versicherten. Ich meine, „sozial“ und „solidarisch“ gehen hier komplett anders.
Dann auf ein Neues! Wir setzen uns mit Ihren Argumenten zur Abschaffung der PKV gerne auseinander.
Sie behaupten, die private Krankenversicherung verstoße gegen das Prinzip der Solidarität. Tja, innerhalb der privaten Kassen, stelle ich zumindest fest, wird die Solidarität der älteren Versicherten zugunsten der jüngeren Generationen gelebt. PKV-Versicherte bauen über Jahre kontinuierlich mit eigenen Altersrückstellungen einen Kapitalstock auf. Sie tragen so ihre im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst. Künftige Generationen von Kindern und Enkelkindern werden durch die PKV-Versicherten mit Rücklagen
in Höhe von aktuell – danke, Herr Kessler – 270 Milliarden Euro entlastet.
Solidarität entsteht aber auch zu den gesetzlich Versicherten. Dass die GKV Steuerzuschüsse erhält, ist uns allen bekannt. Und zu Ihren Gunsten, Herr Dr. Kessler, rechne ich jetzt mal mit den 14,5 Milliarden Euro aus der Vorcoronazeit. Die Privatversicherten beteiligten sich daran als Steuerzahler im Schnitt mit über 175 Euro pro Kopf und Jahr, in der Summe mit 1,6 Milliarden Euro, obwohl sie von den versicherungsfremden Leistungen der GKV sicher nicht profitieren.
Privatversicherte zahlen auch – darauf weisen Sie zu Recht hin – für viele medizinische Leistungen höhere Honorare. Damit unterstützen sie natürlich das Gesundheitswesen, und zwar jährlich mit 13 Milliarden Euro zusätzlich.
Diese zusätzlichen Einnahmen ermöglichen zum Beispiel den niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern zusätzliche Investitionen in moderne Geräte und Behandlungsmethoden, die wiederum sowohl den PKV-Versicherten als auch den gesetzlich Versicherten zugutekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die private Krankenversicherung – so habe ich gelesen – soll nun abgeschafft, Privatversicherte sollen zu gesetzlich Versicherten gemacht und die bisherige Beihilfe des Bundes für seine Beamten soll zu einem Arbeitgeberbeitrag in der GKV umgewandelt werden. Kurz: Sie fordern ein objektives Berufsverbot für private Kassen, greifen in die Eigentumsrechte der Privatversicherten ein,
und Sie enteignen die privaten Krankenkassen, wenn Sie ihnen die 270 Milliarden Euro Altersrückstellungen wegnehmen und in den Gesundheitsfonds übertragen wollen. Juristisch sage ich: Subfiligran! – Das macht Ihnen so schnell keiner nach.
Dann fordern Sie die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch da: Die juristische Expertise dazu bewerten Sie durchaus entspannt. – Sie wissen es doch besser: Die Solidarität der gesetzlich Krankenversicherten darf bei der Beitragsbemessung eben nicht überdehnt werden. Auch dort muss es in einem gewissen Rahmen beim Äquivalenzprinzip bleiben.
Beiträge, die nicht einmal mehr in einem großzügigen Rahmen in Beziehung zur Leistung stehen, also zum gewährten Versicherungsschutz, die mutieren zur Steuer und sind damit rechtswidrig.
Übrigens würden Sie ganz praktisch auch noch eine Bremse für jede Gehaltserhöhung einführen: Arbeitgeber würden ja für die Bezahlung der höheren Löhne und Gehälter bestraft; die Beitragslast würde insgesamt gleichzeitig erhöht.