Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Münz, bis jetzt haben wir alle gewusst, dass Sie muslimfeindlich sind. Seit dieser Rede wissen wir auch, dass Sie kirchenfeindlich sind. Ich hoffe, diese Rede haben viele gehört.
Bevor ich über die Staatsleistungen an die Kirchen spreche, möchte ich gerne über die Kirchenleistungen an den Staat sprechen. Es lohnt an dieser Stelle, den großen sozialdemokratischen Rechtsgelehrten Ernst-Wolfgang Böckenförde zu zitieren, der gesagt hat: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Diesen Satz sollten wir uns alle in diesem Parlament gut merken.
Wir haben ganz konkret zu danken für jede Stunde Singen im Chor, für jede Stunde Besuchsdienst, häufig bei Menschen, die sonst überhaupt keine Ansprache mehr haben. Wir haben zu danken für ein Schiff, das auf dem Meer Leben rettet, da, wo die Staatsleistungen ein kompletter Ausfall sind.
Für dieses Engagement haben wir den Kirchen zu danken. Unser Land wäre kälter, unser Land wäre ärmer ohne sie.
Ich sage das, weil wir zu unserem Thema immer wieder viel Post bekommen von Menschen, die mit Kirchen oder mit Religion nichts am Hut haben – das ist ihr gutes Recht –, die das aber in einer Weise betreiben, als wäre es eine Ersatzreligion, und dann alles Mögliche verrühren und zum Kirchenkampf aufrufen. Da will ich für meine Fraktion klar sagen: Wir sind kampferprobt, aber bei diesem Kampf muss man auf die SPD verzichten.
Bei dem, was miteinander verrührt wird, ist dann auch immer die Rede von der Kirchensteuer. An dieser Stelle sei klar gesagt: Heute geht es nicht um die Kirchensteuer; die Kirchensteuer ist der Mitgliedsbeitrag, und der Staat hat den Kirchen nur angeboten, dass diese Mitgliedsbeiträge über die Steuer erhoben werden können,
und kassiert dafür sogar Verwaltungsgebühren. Das ist nicht zu kritisieren.
Die Kirchen selber müssen entscheiden, ob sie bei diesem Modell bleiben wollen. Aber ich erinnere an eine andere Debatte, die wir heute geführt haben: Da war die Frage, wie wir mit der Imam-Ausbildung weiterkommen. Das sage ich als ein Beispiel: Wenn wir wollen, dass Kirchen und Religion in diesem Land nicht dem Zugriff ausländischer Staaten unterliegen, dann müssen wir ihnen auch helfen, auf eigenen Füßen zu stehen, und möglicherweise ist die Kirchensteuer ein Modell, das auch für alle anderen Religionsgemeinschaften Pate stehen kann und mit dem wir werben können.
Aber es geht hier um die Staatsleistungen an die Kirchen, etwa 500 Millionen Euro jedes Jahr. Auch hier ist gesagt worden: Wir haben einen Verfassungsauftrag, sie abzulösen. Aber gleichzeitig – und das sollten wir nicht vermengen – haben die Kirchen einen Anspruch auf diese Staatsleistungen. Es ist kein Privileg der Kirchen, dass sie Gelder bekommen, sondern sie erhalten diese Gelder aufgrund von Recht, weil sie im 19. Jahrhundert in Teilen enteignet worden sind, und in diesem Staat gilt selbstverständlich das Recht, auch in Richtung der Kirchen. Deswegen ist es auch keine so ganz einfache Sache, hier zu einer Lösung zu kommen. Wir haben Rechtsansprüche auf der einen Seite und das Gebot der Ablösung auf der anderen Seite.