Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Selten kommt es in diesem Hause vor, dass sich alle Fraktionen einig sind. Beim vorliegenden Gesetzentwurf ist dies offenbar der Fall – nicht dass Frau Bundeskanzlerin hierin ein Problem sieht, das analog zur demokratischen Ministerpräsidentenwahl Anfang des Jahres in Thüringen wieder rückgängig gemacht werden muss.
Die Modernisierung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Fernunterrichtsschutzgesetzes räumt endlich mit überflüssigen und überholten Regelungen auf. Geradezu widersinnig war die bisherige Gesetzeslage im Fernunterrichtsschutzgesetz. So konnte Fernunterricht, beispielsweise ein Onlinevorbereitungskurs oder eine Fortbildung nach Handwerksordnung, nicht online gebucht oder gekündigt werden. Es bedurfte hierzu bis dato eines schriftlichen, eigenhändig unterschriebenen Vertrags oder einer ebensolchen Kündigung. Diese musste auf dem Postweg versandt werden. Dass man dies erst jetzt, im Jahr 2020, endlich auch online durchführen können soll, zeigt, wie schlecht es um die Digitalisierung in Deutschland bestellt ist.
Ist das das Ergebnis jahrelangen Schnarchens auf der Regierungsbank, oder haben Sie vielleicht einfach die falschen Prioritäten gesetzt? Beispielsweise spielen Sie zurzeit das letzte Bollwerk zwischen den Menschen und der herbeihysterisierten PCR-Test-Pandemie. Sie jagen dabei mit großem Halali nach einer kleinen Spinne im Geschirrschrank, zerschlagen das gesamte Porzellan und zerlegen den Schrank gleich mit. Absicht oder einfach Lebensferne? So mancher Vertreter dieser und vergangener Regierungen war in seinem Leben noch nie etwas anderes als Berufspolitiker und/oder Lobbyist. Dabei hätte es sicher einigen gutgetan, etwas anderes vor dem Eintritt in den Mikrokosmos Bundestag gesehen zu haben. Stimmt nicht? Ich bitte Sie.
Hier im Bundestag muss bis heute vieles noch gefaxt werden. In der Schlüsselstelle werden Karteikarten sogar noch nostalgisch mit einer Schreibmaschine beschrieben. Bei den vorgeschlagenen Änderungen im BQFG handelt es sich also um nichts weniger als ein kleines Wunder, das wir gerne bestaunen und mittragen.
Die Regelungen auf Bundesebene zur Berufsanerkennung werden an die Regelungen der Länder angeglichen; dies schafft Transparenz für den Bürger. Die erweiterte statistische Aufarbeitung bezüglich der Anerkennungsverfahren ist zur Auswertung und gegebenenfalls Verbesserung der Verwaltungsverfahren unbedingt sinnvoll. Die Ermöglichung der gesonderten Gleichwertigkeitsprüfung ausländischer Abschlüsse bei auf Bundesebene reglementierten Berufen wie Ärzte, Apotheker, Notare, Pflegeberufe etc. ist überfällig.
Das wichtigste Argument aber, warum es sich hier um einen sinnvollen Gesetzentwurf handelt, ist, dass er dem Bürger und der Wirtschaft Geld spart. Das ist das Topargument in Zeiten, in denen die Regierung durch ihre unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen das Geld der Bürger nicht nur verbrennt, sondern auch noch dafür sorgt, dass sich geschredderte Wirtschaftszweige zukünftig gar nicht mehr am Steueraufkommen beteiligen können und viele Familien in staatliche Abhängigkeit geraten. Werte Bundesregierung, kümmern Sie sich doch zukünftig häufiger um solche Art nutzbringende Dinge. Es gibt so vieles, was Sie zum Wohle des deutschen Volkes beherrschen könnten, wenn Sie nur wollten.
Die AfD-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu und fordert Sie zusätzlich unmissverständlich auf, die widersprüchlichen, rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Coronamaßnahmen sofort zu beenden.
Bitte gehen Sie den Weg der Angstmache und der Zerstörung nicht weiter. Bitte kehren Sie um.
Vielen Dank.