Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Koalition hat im Bildungsbereich bereits viel auf die Schiene gebracht, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Wir haben das Berufsbildungsgesetz novelliert und mit der Reform unter anderem eine Mindestausbildungsvergütung erstmals gesetzlich verankert. Der SPD-Bundestagsfraktion war dies besonders wichtig; denn die Mindestvergütung für Auszubildende ist für uns nicht einfach nur die Bezahlung von Arbeit, sondern auch ein Ausdruck von Respekt gegenüber der Leistung, die Auszubildende jeden Tag erbringen.
Eine Ausbildungsvergütung ist ein wichtiger Anreiz für junge Menschen, sich überhaupt für eine berufliche Ausbildung zu entscheiden. Das neue Berufsbildungsgesetz ist seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
Neben der Stärkung der beruflichen Ausbildung haben wir mit der Reform des Aufstiegs-BAföG ein staatliches Förderinstrument neu aufgestellt, das massiv bei den anfallenden Kosten für eine berufliche Fort- und Weiterbildung unterstützt. Die Botschaft des neuen Aufstiegs-BAföG ist klar: Für Beschäftigte lohnt es sich in jedem Fall, sich beruflich weiterzuentwickeln. Der Staat unterstützt sie bei ihrem Vorhaben. Auch das wirkt sich auf das Fachkräfteangebot positiv aus.
Das neue Aufstiegs-BAföG ist seit dem 1. August dieses Jahres in Kraft.
Angehende Akademiker schließlich hat die Koalition mit der BAföG-Novelle im Blick: Höhere Zuschüsse zu Wohn- und Lebenshaltungskosten wirken Finanzierungsängsten entgegen und erleichtern so die Entscheidung für ein Studium. Auch wenn die versprochene Trendwende noch nicht erreicht wurde, so bleibt das BAföG das zentrale Förderangebot für Studierende.
In Zeiten sinkender Antragszahlen kann man das nicht oft genug in Richtung der Bildungsministerin sagen; das muss sie im Blick haben. Die angepassten BAföG-Regelungen sind seit dem 1. September 2019 in Kraft.
Kurz skizziert, sind das drei ganz konkrete und bereits beschlossene Gesetze, welche die Aus- und Weiterbildung stärken und das Fachkräfteniveau steigern. Aber nicht nur wir Bildungspolitikerinnen und ‑politiker arbeiten daran, dem Mangel an gut ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegenzutreten, sondern auch SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil hat mit seinem Qualifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz zentrale Schritte unternommen, um Betriebe sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, sofern sie in das berufliche Fortkommen investieren.
So rücken wir alle die Aus- und Weiterbildung zentral in unser gemeinsames Handeln, und trotzdem reichen diese Anstrengungen nicht immer vollumfänglich aus. Deutschland benötigt zusätzliche Fachkräfte; das ist eine gesicherte Erkenntnis. Das wissen wir alle. Und deswegen müssen wir den Arbeitsstandort Deutschland attraktiv auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestalten und ausbauen.
Mit dem im März dieses Jahres in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist uns ein zentraler Schritt dafür gelungen. Mit einem einheitlichen Fachkräftebegriff stellen wir klare Regeln auf, wer zu Erwerbszwecken zu uns einwandern darf. Gleichzeitig wurde der Arbeitsmarkt geöffnet, damit auch ausländische Fachkräfte mit einer Berufsausbildung die Möglichkeit haben, sich bei uns eine Existenz aufzubauen, ohne den Zugang auf Mangelberufe zu beschränken. Das ist ein Novum, das unterstreicht, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und, ganz nebenbei gesagt, schon lange war – ob es der AfD gefällt oder nicht.
Auch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz steht seit 2012 für eine gelebte Anerkennungskultur in Deutschland. Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes muss es nun marginal geändert werden, wofür ich heute um Ihre Zustimmung bitte. Verfahrensvereinfachungen senken bürokratische Hürden. Weitere Änderungen ermöglichen den Antragstellern eine Qualifizierungsmaßnahme zur Erlangung einer Berufserlaubnis.
Das Gesetz ist somit zentral, damit Menschen die Möglichkeit bekommen, entsprechend ihrer Qualifikation bei uns zu arbeiten. Viel zu oft sind Beschäftigte aus dem Ausland noch unterhalb ihres Qualifikationsniveaus angestellt. Mit dem Anerkennungsgesetz bekommen sie echte Zukunftschancen und werden bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung nachhaltig unterstützt.
Auch wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Anerkennung der Schlüssel zu deutlichen Einkommenszuwächsen und zu Beschäftigung ist. So steht es im Anerkennungsbericht der Bundesregierung, und das unterstütze ich ausdrücklich.
Was gut ist, kann aber noch besser werden. Meine Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass es einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung für alle Anerkennungssuchenden braucht; denn damit steht und fällt ein erfolgversprechendes Anerkennungsverfahren. Sobald ein solcher Rechtsanspruch verankert ist, könnte es unserer Meinung nach auch mehr Anerkennungsverfahren geben und das Gesetz seine volle Wirkung entfalten. Damit könnten wir dem Fachkräftemangel noch besser begegnen.
Weiterhin setzen wir uns auch für eine finanzielle Entlastung bei den Lebenshaltungskosten ein, wenn eine Nachqualifizierung nötig wird. Denn viele Anerkennungssuchende befürchten, sich diese nicht leisten zu können und nehmen stattdessen lieber weniger gut bezahlte Jobs an; darauf hat mein Kollege Karamba Diaby im Ausschuss schon hingewiesen. Und das ist mehr als ärgerlich; denn an solchen Kosten sollte kein Verfahren scheitern. Somit wäre hier eine Investition sinnvoll, um Anerkennungssuchenden Planungs- und Rechtssicherheit zu gewähren.
Zum Schluss aber noch etwas Erfreuliches. Letzten Montag war ich virtuell mit dem Bundesverband der Fernstudienanbieter verbunden. Man hat mich ganz zu Recht darauf hingewiesen, dass es längst überfällig gewesen sei, was wir heute noch beschließen möchten, nämlich den Austausch eines einzigen Wortes im Fernunterrichtsschutzgesetz. Mit der Text- statt der Schriftform machen wir das Gesetz ein klein wenig moderner. Und es stimmt: Man soll für einen Onlinekurs einen Printvertrag unterschreiben und analog verschicken, damit er beim Anbieter am Ende wieder digital eingescannt wird? Das ist Unsinn, und das braucht kein Mensch. Da stimmt mir vielleicht sogar der Kollege Brandenburg zu.
Was in anderen Branchen längst Standard ist, machen wir nun also auch für den Fernunterricht möglich. Damit haben Interessierte ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, rechtssicher und schnell ein digitales Weiterbildungsangebot wahrzunehmen und den entsprechenden Vertrag dafür online abzuschließen oder zu kündigen. Das ist nicht nur während der andauernden Pandemie zu begrüßen, sondern unterstützt eine ganz wichtige Branche in unserem Land.
Herzlichen Dank.