Frau Kollegin Lötzsch, das ist ein ganz wesentlicher Punkt, warum wir darauf achten müssen, dass wir hier im Parlament die wesentlichen Fragen, die grundrechtsrelevant sind, selbst entscheiden und darüber hinaus der Bundesregierung bzw. in diesem Fall dem Bundesminister durch Verordnungsermächtigung die Möglichkeit geben, spezifisch auf die Herausforderungen zu reagieren. Wir tun das im Übrigen auch mit dem Gesetzentwurf, der heute eingebracht wird. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass auf dieser Grundlage ausbuchstabiert werden kann, wie die Impfziele und die Impfpriorisierungen ganz konkret umgesetzt werden.
Den Fall, den Sie beschreiben, finde ich bedauerlich; das muss ich ganz ehrlich sagen. Ich finde das nicht nur bedauerlich, sondern das ist dort, wo es einen Missbrauch gibt, auch in höchstem Maße unsolidarisch und natürlich maximal unklug. Das kann man nicht anders formulieren. Das gilt insbesondere dann, wenn diejenigen, die an Regeln mitarbeiten, sie selber zu ihren eigenen Gunsten brechen. Das ist absolut indiskutabel.
Ich glaube, dass wir neben diesen Grundsätzen auch Flexibilität brauchen, um sicherzustellen, dass nicht am Ende eines Tages Impfdosen ungenutzt in der Ecke stehen bleiben. Deshalb kommt es darauf an, dass man durchaus auch definiert, wie man in solchen Fällen vorgeht. Ich denke da beispielsweise an Polizistinnen und Polizisten, die im Streifendienst sind, die jederzeit erreichbar sind, die im Feuer stehen und unmittelbar konfrontiert sind mit Situationen, in denen sie Kontakten nicht ausweichen können.
Dort müssen wir mehr tun, schneller impfen. Das ist eine Möglichkeit, damit umzugehen.
Ich will mich im Weiteren auf die grundsätzlichen juristischen Bemerkungen konzentrieren, weil wir nachher noch sehr gute Redner haben, die die übrigen Aspekte dieses Gesetzentwurfs beleuchten können.
Ich kann beispielsweise nicht verstehen, warum man hier bemängelt, dass die Evaluierungsvorschrift, die wir ins Gesetz reinnehmen, nicht stark genug und dass sie zu langwierig sei. Warum denn eigentlich? Tun Sie doch nicht so, als ob die Bundesregierung, die Bundestagsfraktionen – die Regierungs- wie die Oppositionsfraktionen – nicht permanent auch wissenschaftlichen Rat einholten, und zwar nicht nur von Virologen und Epidemiologen, sondern natürlich interdisziplinär.
Was kann falsch daran sein, dass wir neben der jederzeitigen Kontrolle und Überarbeitung dessen, was wir tun, auch längerfristig, also in den nächsten zwölf Monaten, externen wissenschaftlichen Rat einholen? Dazu muss sich die Bundesregierung verhalten, und dazu muss sich auch dieses Parlament verhalten. Das ist doch ganz selbstverständlich.