Herr Präsident! Frau Bundeskanzlerin! Meine Damen und Herren! Kommen wir mal zurück zu den Fakten.
Wir haben in den letzten Tagen alle sehr viele Zuschriften bekommen, und die nehmen wir auch sehr ernst –
vielleicht nicht alle, vor allen Dingen nicht die, die dieses Gesetz mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 gleichsetzen, was den Holocaust wirklich verharmlost.
Das muss ich an der Stelle noch mal zurückweisen.
Die Befürchtung ist, dass wir mit diesem Entwurf die Ermächtigungen für die Bundesregierung oder für einzelne Minister oder Landesregierungen ausweiten. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das muss man an der Stelle noch mal festhalten.
Ich will noch mal deutlich machen: Wir hatten bisher eine Generalklausel, auf deren Grundlage viele Verordnungen umgesetzt wurden. Diese präzisieren wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das ist doch genau der Punkt, nämlich dass wir einschränken, dass wir sagen: Wir befristen die Maßnahmen, wir müssen sie begründen. – Das ist doch der richtige Schritt: dass wir von dieser Generalklausel wegkommen, die Maßnahmen definieren und sagen, wie sie Schritt für Schritt umgesetzt werden dürfen. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den ich noch mal nennen will, weil in vielen Mails, die wir bekommen haben, die Befürchtung geäußert wird, wir würden hier viel zu viel Ermächtigung an die Länder geben. Das ist nicht der Fall.