Herr Kollege Straubinger, es ist nicht mein Gesetzentwurf. Es sind Eckpunkte der Bundesregierung, es ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Es hat eine erste Lesung gegeben. Es ist nichts, was ich mir einfach so ausgedacht habe. Es gab im Sommer einen großen Konsens, dass wir hier aufräumen.
Jetzt haben wir erlebt, dass weitere Argumente vorgebracht wurden. Im parlamentarischen Verfahren kann sich immer was an einem Gesetz ändern; gar keine Frage. Das Strucksche Gesetz gilt. Aber ich habe eine Bitte: Schreiben Sie nicht Schlupflöcher in das Gesetz, die wieder missbraucht werden!
Das ist doch die Erfahrung, die wir hier als Parlament gemacht haben.
Die Argumente, die Sie genannt haben, sind ja nicht stichhaltig. Es gibt Möglichkeiten, Auftragsspitzen abzufedern. Es ist für die Branche eine Riesenumstellung, wenn Werkverträge und Leiharbeit nicht mehr möglich sind; gar keine Frage. Aber dieses Geschäftsmodell gehört im Interesse der Beschäftigten, des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes und eines fairen Europas grundlegend überarbeitet. Das ist meine persönliche Überzeugung.
Nicht einfach so weitermachen und neue Geschäftsmodelle suchen, sondern Verantwortung übernehmen! Sie haben die Möglichkeit von Arbeitszeitkonten. Warum eigentlich ist das keine Möglichkeit, um Auftragsspitzen abzufedern? Sie haben die Möglichkeit der Sachgrundbefristung. So kann man Auftragsspitzen abfedern.
Aber was nicht geht, ist, unter neuem Namen Werkverträge nicht mehr zuzulassen, dafür aber den Leiharbeitsfirmen das gleiche miese Geschäftsmodell vorzuschreiben, das nicht in Ordnung war. Das ist eine Katastrophe. Wie lange wollen Sie eigentlich noch warten und das verzögern? Das ist eine Schande für das Land.
Meine Bitte ist, an dieser Stelle mitzumachen und nicht immer wieder einen Weg zu finden, auf diese Sirenenklänge zu hören.
Jetzt stellt die Kollegin Jutta Krellmann, Die Linke, eine Frage an die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesarbeitsminister.